Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-06-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-06-11
Wortprotokoll
In dem am 9. Mai 2012 erschienenen Artikel war von einem Fall die Rede, der sich im Jahr 2010 ereignet hatte und von den gleichen Zeitungen schon damals aufgegriffen worden war. Im Vergleich zum Jahr 2010 hat sich an der Sachlage nichts geändert. Die Bundesanwaltschaft ermittelt noch immer gegen den betreffenden ehemaligen Mitarbeiter des Bafu und gegen externe Dienstleister. Eine Anklage wurde bis anhin noch nicht erhoben. Das Bafu hat somit keine Beweise dafür, dass der betreffende Mitarbeiter sich effektiv strafbar gemacht hat; auch die Schadensfrage ist noch nicht geklärt.
Folgerichtig hat grundsätzlich die Unschuldsvermutung zu gelten; eine fristlose Kündigung wäre rechtlich nicht haltbar gewesen. Ein Verbleiben des Mitarbeiters im Amt aber wurde, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens der Bundesanwaltschaft, als nicht mehr tragbar erachtet, da dessen Vorbildfunktion in jedem Fall in Zweifel gezogen worden wäre; deshalb hat das Bafu mit dem Mitarbeiter eine Vereinbarung zur Auflösung des Dienstverhältnisses abgeschlossen. Dabei wurde er vom Dienst freigestellt und erhielt den Lohn noch so lange, wie die Kündigungsfrist gedauert hätte. Eine darüberhinausgehende Entschädigung erhielt er nicht.
Indem das Vertragsmanagement im Bafu verstärkt wurde und die Prozesse der entsprechenden Sektion teilweise neu definiert wurden, ist auch das Controlling gestärkt worden.