Reimann Maximilian · Nationalrat · 2012-06-14
Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-14
Wortprotokoll
Wir stehen hier vor dem Ergebnis der Einigungskonferenz. Ein langer, zeitintensiver Prozess neigt sich seinem Ende entgegen. Ich zolle jedem und jeder in unserem Rat, die an diesem Prozess teilgenommen haben, mitunter gar mit Herzblut, Respekt vor dieser Leistung. Aber die Frage bleibt im Raum stehen: Stimmt diesbezüglich auch das Preis-Leistungs-Verhältnis? Und da komme ich zu einer negativen Beurteilung der Lage. Ich glaube, auch darüber, nicht nur über die ausstehenden Differenzen, sollen und müssen wir noch ein paar Worte austauschen.
Was die Differenzen anbetrifft, stehe ich konsequent aufseiten der jeweiligen Minderheiten. Daraus würden Streichungen resultieren, die, wenn auch nur minim, noch etwas zur Entschlackung der Vorlage beitragen würden. In der Tat, Entschlackung täte not, dem ursprünglichen Konzept des Bundesrates ist nämlich zu viel aufgeladen worden. So sind es zum Teil Selbstverständlichkeiten, die nichts, aber auch gar nichts an der Bundespolitik 2011 bis 2015 ändern werden.
Ein Beispiel ist die Massnahme 23ter, die zweite noch verbleibende Differenz, die strategische Personalpolitik, wonach mehr Schweizer in Führungspositionen von internationalen Organisationen gebracht werden sollen. Das tut der Bundesrat doch schon, ob es hier steht oder nicht. Aber das tun auch wir Parlamentarier, so z. B. im Europarat, wo wir uns stark dafür einsetzen, dass am 26. Juni 2012 ein Schweizer zum neuen stellvertretenden Generalsekretär des Europarates gewählt wird.
Beladen wurde die Vorlage aber auch zum Teil mit Visionen und Illusionen. Eine davon ist die als vierte Differenz verbliebene Massnahme 30ter, wonach multilateral tätige Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte und zur Bekämpfung der Korruption anzuhalten sind. Ein ausländischer Konzern, z. B. von einem Staat oder von Oligarchen beherrscht und mit Tochterunternehmen in unserem Land, wird, was seine Corporate Governance anbetrifft, doch kaum je die schweizerische Gesetzgebung konsultieren. Sie können hier gutmenschlich jeweils der Mehrheit zustimmen, aber der Bundesrat wird mit den Legislaturplanungszielen gleichwohl nichts daran ändern können. Bleiben wir also auf dem Boden der Realität.
Ändern können wir aber - ich habe es eingangs angetönt - das zeitaufwendige und trotzdem weitgehend ineffiziente parlamentarische Prozedere rund um die bundesrätlichen Planungsziele. Die Ziele und Massnahmenvorschläge des Bundesrates sind doch nichts anderes als ein Dialoginstrument, ein Abtasten der Legislative durch die Exekutive, das aufzeigt, wo Unterstützung bzw. wo Widerstand zu erwarten sein wird. Da macht es doch keinen Sinn, mit weit über hundert Änderungsanträgen im Plenum aufzuwarten. Ein derartiges Manöver ist unbefriedigend.
Wäre es nicht viel sinnvoller, das Parlament würde die Vorlage des Bundesrates lediglich zur Kenntnis nehmen und in Form einer parlamentarischen Debatte zum Ausdruck bringen, wie man in den einzelnen Fraktionen darüber denkt? Ich denke, das wäre ein echter Gewinn an Zeit und Effizienz.