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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Was wollen strafrechtliche Normen? Strafrechtliche Normen dienen der Ahndung von Verhaltensweisen, die elementaren Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zuwiderlaufen. Es ist daher wichtig, dass der Gesetzgeber von der Möglichkeit, Verhaltensweisen zu pönalisieren, nur dann Gebrauch macht, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, wenn es auf eine andere Weise keine effizienteren oder wirksameren Mittel gibt, die zum gleichen Ziel führen.

Wir haben das neue aufsichtsrechtliche Verbot des Insiderhandels - Herr Nationalrat Vischer hat darauf hingewiesen -; es verzichtet auf die Voraussetzung der Erzielung eines Vermögensvorteils und erfasst damit auch die Form des Insiderhandels ohne Vermögensabsicht. Jetzt muss man sich hier fragen: Was ist - strafrechtlich, aufsichtsrechtlich gesehen - das zu schützende Gut in dieser ganzen Angelegenheit? Das zu schützende Gut ist die Funktionsfähigkeit des Börsenmarktes. Diese Funktionsfähigkeit des Börsenmarktes können Sie mit den aufsichtsrechtlichen Vorschriften schützen. Sie brauchen dazu nicht auch noch strafrechtliche Vorschriften, Sie brauchen also nicht eine so weit gehende Vorschrift im Strafrecht, um dieses Ziel, das Gut zu schützen, erreichen zu können. Wenn Sie noch den Vergleich mit anderen Straftatbeständen wie Betrug oder Veruntreuung machen, die eigentlich den gleichen Unrechtsgehalt haben, dann sehen Sie, dass auch dort die Absicht der Erzielung eines Vermögensvorteils immer eine Voraussetzung ist.

Aus diesen zwei Gründen - weil Sie das zu schützende Gut mit aufsichtsrechtlichen Bestimmungen schützen können und wegen des Vergleichs mit anderen strafrechtlichen Bestimmungen - möchte ich Sie also bitten, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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