Germann Hannes · Ständerat · 2012-05-29
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-29
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, das Abkommen mit Deutschland an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem klaren Auftrag, etwas Besseres auszuhandeln: ein schlankeres Abkommen ohne prohibitive Steuersätze, ein Abkommen, das die Verwendung von gestohlenen Kundendaten ganz klar verbietet. Das muss explizit festgehalten werden. Vor-Ort-Prüfungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht müssen ausgeschlossen werden. Und schliesslich muss für schweizerische Finanzdienstleister der Zugang zum deutschen Markt sichergestellt werden, nicht nur als Möglichkeit angekündigt.
Die fehlende Reziprozität - ich habe es im Eintretensvotum gesagt, und viele Redner haben es auch erwähnt - ist der Hauptschwachpunkt des Abkommens. Ich stelle überhaupt fest, dass wir mit Forderungen gegenüber dem Verhandlungspartner doch recht zurückhaltend sind, dass wir zu stark in einer Defensivposition sind. Ich verweise in diesem Zusammenhang gerne auf ein Interview im "Tages-Anzeiger", das nachher auch von den Gratiszeitungen aufgenommen worden ist. Der neugewählte Bundesanwalt hat im Zusammenhang mit den gestohlenen Daten der Credit Suisse - dieser Diebstahl liegt einige Jahre zurück - die fehlende Kooperationsbereitschaft der deutschen Behörden beklagt. Ich zitiere ihn: "Alles rührt daher, dass wir von den Deutschen seit zweieinhalb Jahren im Gesamtverfahren keine Antwort auf Rechtshilfeersuchen bekommen." Zweieinhalb Jahre! Sie lassen uns einfach warten, und wir akzeptieren das! Können Sie sich dieses Powerplay umgekehrt vorstellen? Dass wir während Jahren auf Amts- oder Rechtshilfegesuche keinerlei Reaktion zeigen? Das zeigt, dass wir mit verschiedenen Ellen messen. Ich werde am Schluss noch ein anderes Beispiel anführen.
Ich finde, wie gesagt: Wir müssen den expliziten Verzicht auf widerrechtlich beschaffte Daten haben. Wir haben zwar einen Passus ins Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung aufgenommen, aber dieses Gesetz wirkt rein innerschweizerisch, und das Abkommen ist selbstverständlich übergeordnet. Wir tolerieren also, dass sich zumindest die Gliedstaaten Deutschlands, nämlich die Bundesländer, weiterhin als Hehler betätigen. Sie schliessen das nicht mal explizit aus. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Sie betonen das sogar. Man hat uns in Aussicht gestellt, wir würden dann einen sogenannten Notenaustausch erhalten. Dass man den in der kurzen Zeit nicht herbeizaubern konnte, ist mir klar. Ich bin gespannt, ob wir den Notenaustausch dann erhalten, wenn wir diesem Abkommen erst einmal zugestimmt haben.
1300 Anfragen unter Umgehung der Amtshilfe, also unter Ausschliessung des Rechts der Privatkunden, hat sich Deutschland ausbedungen, auch das in den unsäglichen Nachverhandlungen, nur weil in ein paar Bundesländern Wahlen stattfinden. So wird eigentlich das ganze Abkommen durchlöchert. Österreich beispielsweise verzichtet darauf und trägt dem Schutz der Privatsphäre somit Rechnung.
Dazu kommen die bereits erwähnten prohibitiven Abgabesätze: Bei der Vergangenheitsbewältigung sind es 41 Prozent - damit könnte ich noch leben -, 50 Prozent bei den sogenannten Nachlassfällen sind dann aber schon reichlich starker Tobak. Wenn einer 10 Millionen Franken in der Schweiz hat, zieht man ihm 40 Prozent davon ab, dann hat [PAGE 289] er noch 6 Millionen. Zwei Jahre später stirbt er, und obwohl es Weissgeld war, wird dieses Weissgeld nun plötzlich wieder wie Schwarzgeld behandelt, und die Schweizer Bank muss die Hälfte nach Deutschland abführen - Punkt, amen! Dann kann sich der Kunde dort vielleicht noch wehren und sagen, das sei nicht in Ordnung; vielleicht kann er einen geringeren Satz aushandeln. Was das dann noch mit Wahrung der Anonymität, also mit dem Sinn der Abgeltungssteuer, zu tun hat, muss mir erst mal einer erklären. Österreich beispielsweise hat das nicht verlangt, es hat aber auch keine Erbschaftssteuer. Das Abkommen mit Grossbritannien sieht explizit einen Satz von 40 Prozent oder Offenlegung vor. Das ist immerhin etwas anderes, der Kunde kann dann wenigstens offenlegen; der Erbe soll ja auch einen Anreiz dazu haben.
Das Problem beim Abkommen mit Grossbritannien ist folgendes: Es hat eine Meistbegünstigungsklausel. Die hat ja bereits durchgeschlagen: Das deutsche Zeter und Mordio hat die Briten reichlich profitieren lassen. Österreich hat auf die Meistbegünstigungsklausel verzichtet. Auch die Vorauszahlungen von 2 Milliarden Franken an Deutschland und von einer halben Milliarde Franken an Grossbritannien sind tolle Geschenke; Österreich hat auf eine Vorauszahlung verzichtet.
Das Problem beim Abkommen mit Deutschland ist folgendes: Es ist das Musterabkommen für die ganze EU. Wir sind uns wahrscheinlich auch einig, dass Deutschland der wichtigste Staat ist, es ist zugleich unser wichtigster Nachbarstaat und Handelspartner. Warum meine ich trotzdem, dass wir Neuverhandlungen mit Deutschland führen sollen? Ich bin überzeugt, dass wir es uns leisten können. Was Deutschland in letzter Zeit an Doppelmoral bietet, das haut dem Fass wirklich den Boden aus.
Hier knüpfe ich an das an, was Pankraz Freitag bereits angetönt hat. Ich habe keine Freude gehabt, ich war regelrecht schockiert, als ich die "Handelszeitung" gesehen habe. Sie müssen es sich vorstellen: Im Original steht schwarz auf gelb - wie die deutschen Ortstafeln sind - "Konstanz", es heisst dann aber nicht etwa "schönste Stadt Süddeutschlands" oder "Grenzstadt", sondern "Schweizer Schwarzgeld willkommen", und nachgetitelt heisst es "Steueroase Deutschland". Da war ich gespannt, ob die Leute von der "Handelszeitung" auch etwas zu bieten hätten. Sie haben sich etwas einfallen lassen und haben den Feuertest gemacht. Sie haben verschiedene Banken ausgetestet und gefragt, ob sie Schwarzgeld akzeptieren würden. Kollege Freitag hat erwähnt, dass die Testperson sagte, es seien 100 000 Franken aus einer Steueroase in der Karibik. Sechs Banken wurden befragt, vier davon antworteten, dass sie Schwarzgeld ohne Bedenken akzeptierten. Eine sagte Ja, aber mit Bedenken, und eine sagte Ja, aber man nehme keine Barzahlung. Da haben wir's. Sie müssen sich vorstellen, dass man auch die Prüfung der Unterschrift nicht in Erwägung gezogen hat und dass man nicht einmal den Wohnort überprüfen wollte. Man hat dem Kunden gesagt, man werde den Wohnsitz ohnehin nicht überprüfen, seine Unterschrift genüge. Das ist in verschiedenen Banken, die getestet worden sind, passiert. Eine dieser Banken ist die BW Bank, die baden-württembergische Tochtergesellschaft der Landesbank Baden-Württemberg.
Das ist doch von einiger Brisanz, wenn man die Töne der offiziellen Regierung des Nachbarn Baden-Württemberg hört. Sie fordert an erster Stelle weiter gehende Zugeständnisse aus Bern. Ich muss daher Folgendes sagen: Wenn man schlecht verhandelt, wird der Gegner übermütig und verlangt immer noch mehr. Ich habe den Eindruck, dass mit Deutschland wirklich etwas nicht gut gelaufen ist. Ich bin auch überzeugt, dass dem so war, auch wenn es sicher ein schwieriger Verhandlungspartner ist.
Wir vier Schaffhauser Parlamentarier haben einen Brief zugestellt bekommen - er ist nicht lang - von einer kleinen Regionalbank; es ist nicht meine. Der Brief ist auch nicht von mir bestellt, und er ist auch nicht vom Direktor dieser Bank unterschrieben. Die Bankangestellten verweisen mit Erstaunen auf den erwähnten Artikel, in dem eben deutlich geschrieben wird, dass unversteuertes Geld, Schweizer Geld, in Deutschland willkommen sei. Sie schreiben: "Für uns Anlageberater einer kleinen Regionalbank, welche die Gesetze und Richtlinien zur Geldwäscherei und die Sorgfaltspflicht - VSB, GVV - der Schweizerischen Bankiervereinigung einhalten, ist dieser Artikel blanker Hohn. Wie ist es möglich, dass Deutschland Schweizer Banken vorwirft, Steuerhinterziehung zu begünstigen, jedoch im eigenen Land keine Massnahmen ergreift, die Steuerhinterziehung von Schweizer Kunden zu verhindern? Es würde uns freuen, von Ihnen als Schaffhauser Volksvertreter in Bern eine Stellungnahme zu erhalten."
Ich werde eine Stellungnahme abgeben, und es war es mir auch wert, das hier zu zitieren. Denn ausgerechnet die kleinen Banken werden die Leidtragenden sein, weil sie mit den Grenzkosten eben mehr Probleme haben. Für sie sind die einmaligen Aufwendungen und Anpassungen über Nacht im Verhältnis teurer als für die Grossbanken. Just diese Kleinbanken entlang der Grenze haben auch noch viele Kunden, die einfache Lohnkonti haben. Wir haben Tausende von Grenzgängern allein im kleinen Kanton Schaffhausen, die bei uns arbeiten; die haben auch Lohnkonti in der Schweiz. Wenn das dann zu solchen Übungen ausartet, dann verstehen diese Leute die Welt nicht mehr, und ich verstehe sie ehrlich gesagt auch nicht mehr ganz. Ich finde, solche Dinge gehören nun auch einmal auf den Tisch.
Nun könnte man sagen, wir seien ja grössenwahnsinnig oder was auch immer, das Abkommen mit Deutschland infrage zu stellen. Was schreibt die Schweizerische Bankiervereinigung? Die ist in der WAK geschlossen aufgetreten. Alle waren dafür, haben gesagt: Jawohl, macht diese Abgeltungssteuer, bringt eine Lösung, und zwar subito bitte! Das war der Grundtenor dieser Bankenvertreter. Was sagen sie in ihrem Schreiben vom 13. April 2012? Ich zitiere: "Die Schweiz muss jedoch nicht um jeden Preis ein Abkommen mit Deutschland erzielen, weshalb die Schweizerische Bankiervereinigung auch nicht mehr bereit wäre, weitere Nachverhandlungen durchzuführen." Damit meinte sie natürlich "weiter gehend" oder "noch weiter". Ich zitiere weiter: "Die Schweiz steht nicht unter Druck. Wir erfüllen sämtliche internationalen Standards in Fragen der Amtshilfe bei Steuerdelikten." Nachher kommt, was man im Falle des Scheiterns zu tun gedenkt.
Das ist doch der Punkt. Die Vergangenheit müssen wir regularisieren, das müssen wir in Ordnung bringen, da wurden Sünden begangen - nicht nur in unserem Staat, aber wir müssen auch nicht den Finger primär auf andere richten, sondern vor der eigenen Tür wischen.
Sie sehen, da ist durchaus Spielraum vorhanden, und darum, meine ich, sollten wir eigentlich diese Chance packen, Neuverhandlungen mit Deutschland wagen und darum einer Rückweisung an den Bundesrat zustimmen. Es ist kein Zuschlagen der Türe, aber es soll ein partnerschaftliches Abkommen geben, das die Reziprozität berücksichtigt, das den Marktzugang der Schweizer Institute in Deutschland klar regelt und das generell für mehr Fairness und Ausgewogenheit sorgt.