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Schwaller Urs · Ständerat · 2012-06-01

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-01

Wortprotokoll

Wir haben das in der Kommission diskutiert. Ich habe anlässlich der Kommissionssitzung dann auch noch nachgefragt, ob ich hier einige Präzisierungen erhalten könnte. Diese habe ich dann erhalten und zwar vonseiten des Bundesamtes für Gesundheit. Ich möchte Ihnen diese paar Sätze aus der Antwort zur Kenntnis bringen. Sie lauten wie folgt:

"Die aus der Mitwirkungspflicht entstehenden Kosten sind limitiert und auf ganz spezifische Situationen beschränkt. Im Epidemiengesetz werden die fünf Massnahmen klar und abschliessend umschrieben, für welche die Flughafen- oder Hafenhalter die Kosten tragen.

1. Information der Passagiere;

2. Verteilen und Einsammeln von Fragebogen;

3. Bereitstellen von Passagierlisten;

4. Ermöglichen von ärztlichen Untersuchungen von Passagieren;

5. Ermöglichen des Transportes eines Passagiers ins Spital.

Die Kosten aus der Vorbereitung für die Mitwirkung fallen bei den Unternehmungen an. Der Bund trägt weiterhin die Kosten für die Flughafenärzte, die Erarbeitung von Informationsmaterial, das internationale Kontakttracing, die medizinischen Screenings usw. Die möglichen Massnahmen entsprechen den bisherigen." Das ist wichtig zu sagen.

Abschliessend ist es für mich auch eine Frage des Kausalitätsprinzips. Die Kosten werden hier ja durch das Bestehen dieser Flughäfen bzw. dieser Anlagen gesetzt. So, wie es aufgegleist ist, werden uns keine zusätzlichen Kosten aufgebürdet, sondern wir bewegen uns in der heutigen Kostenaufteilung. Das hat auch dazu geführt, dass es der Mehrheit der Kommission richtig zu sein scheint, am Entwurf des Bundesrates festzuhalten.

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