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Stöckli Hans · Ständerat · 2012-06-06

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-06

Wortprotokoll

Wir nehmen heute Morgen eine uns durch die Bundesverfassung aufgetragene Aufgabe wahr. Artikel 173 Absatz 1 Litera g sagt nämlich, dass wir, das Parlament, bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit unseres Landes mitwirken sollen. Es ist erst das zweite Mal, dass wir nach den neuen Verfahrensregeln arbeiten. Eine Legislaturplanung gibt es zwar schon seit 1968, aber die Art und Weise der Behandlung dieses Geschäftes wurde mit der Revision der Artikel 146 und 147 des Parlamentsgesetzes neu geregelt, welche seit dem 1. Dezember 2007 in Kraft sind. Das Verfahren weist zwei wichtige Besonderheiten auf:

1. Eintreten ist obligatorisch. Deshalb gibt es dann auch keine Gesamtabstimmung. Das ermöglicht, dass bei einzelnen Punkten wechselnde Mehrheiten und Koalitionen unterschiedlicher Provenienz entstehen können.

2. Das Differenzbereinigungsverfahren wird abgekürzt und präzisiert. Da der Nationalrat seine Beschlüsse ja schon gefasst hat, findet bereits am nächsten Montag die Einigungskonferenz statt, an der jede Differenz einzeln beraten und bereinigt wird. Das wird uns erlauben, das Geschäft noch in dieser Session zu verabschieden.

Wir haben uns gefragt, welche Bedeutung die Entscheide haben, die wir treffen. Die Bedeutung ist in Artikel 28 des Parlamentsgesetzes geregelt, welcher davon spricht, dass unsere Beschlüsse den Charakter von Grundsatz- oder Planungsbeschlüssen haben. Solche Beschlüsse sind Vorentscheidungen, die festlegen, dass bestimmte Ziele anzustreben, Grundsätze und Kriterien zu beachten oder Massnahmen zu planen sind. Diese werden in der Form des einfachen Bundesbeschlusses erlassen. Der Bundesrat ist gehalten, diese Beschlüsse bei seiner Regierungstätigkeit umzusetzen. Wenn er das nicht will oder nicht kann, muss er dies gemäss Artikel 28 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes schriftlich begründen.

Der Bundesrat hat am 25. Januar 2012 die Botschaft über die Legislaturplanung 2011-2015 verabschiedet. Wie Sie sehen können, hat er sechs Leitlinien, 26 Ziele - mitsamt Aufzählung der geplanten Erlasse der Bundesversammlung - sowie 89 Massnahmen und Indikatoren definiert.

Die voluminöse Vorlage umfasst eine Bilanz der Legislaturplanung 2007-2011, eine Gesamtschau der wichtigsten Zukunftsfragen für die kommenden zehn bis fünfzehn Jahre - diese basiert auf dem sehr sorgfältig erarbeiteten Bericht "Perspektiven 2025" -, dann den Legislaturfinanzplan und vier Anhänge. Der erste Anhang enthält den Überblick über die Erlassentwürfe, welche uns der Bundesrat während der Legislaturperiode vorzulegen gedenkt, eben das Gesetzgebungsprogramm 2011-2015. Den zweiten Anhang bildet das detaillierte Zahlenwerk des Legislaturfinanzplans 2013-2015. Der dritte Anhang ist neu, das ist die Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2012-2015". Und der vierte Anhang ist eben der Überblick über die Indikatoren, die den einzelnen Zielen zur Überprüfung der Zielerreichung zugeordnet sind. Am Schluss enthält das ganze Paket noch einen einfachen Bundesbeschluss.

Wir haben in der Kommission festgestellt, dass der Bundesrat seine Verpflichtungen, welche ihm durch Artikel 146 des Parlamentsgesetzes übertragen worden sind, vollumfänglich und bestens erfüllt hat.

Unsere Kommission hat ihre Arbeit am 23. Februar 2012 aufgenommen und zusammen mit der Schwesterkommission des Nationalrates eine Anhörung durchgeführt. Zu Worte kamen insbesondere die Vertreter der Kantone: Alle Regierungskonferenzen konnten eine Regierungsrätin, einen Regierungsrat entsenden. Wir hörten die Vertreter der Städte und Gemeinden an, der Wirtschaft, der Nationalbank - anwesend war Herr Jordan, damals noch als Vizepräsident -, der Wissenschaft sowie Vertreter von Umwelt-, Frauen-, Alters- und Jugendorganisationen.

Nachdem der Nationalrat das Geschäft an der Sondersession Anfang Mai ausführlich behandelt hatte, tagte Ihre Kommission dann am 9. und 10. Mai während lediglich knapp 6 Stunden. Unsere Schwesterkommission hatte 38,5 Stunden gebraucht.

Sowohl bei der Anhörung als auch bei der Beratung in der Kommission war der Bundesrat durch die Frau Bundespräsidentin vertreten, und auch die Bundeskanzlerin war anwesend. Dies ermöglicht mir, Frau Bundespräsidentin, Ihnen, dem Bundesrat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meinen besten Dank auszusprechen: einerseits für die hohe Qualität der Unterlagen, andererseits für das konkrete Engagement während des ganzen Prozesses. Die Beratungen konnten zügig und speditiv durchgeführt werden, nicht zuletzt auch deshalb, weil das Kommissionssekretariat, Frau Iris Hollinger und Frau Myriam Bertsch, ausgezeichnete Arbeit leisteten und, das muss ich auch sagen, weil die Mitglieder der Kommission sehr gut vorbereitet waren und mit grossem Einsatz und guter Disziplin arbeiteten.

Mehrere Mitglieder der Kommission haben zu Beginn der Beratungen die heute vom Parlamentsgesetz vorgeschriebene Art der Behandlung der Legislaturplanung durch das Parlament hinterfragt. Folgende Kritikpunkte haben sich herausgeschält:

1. Die Legislaturplanung ist ein Produkt der Regierung, der Exekutive, nicht einer Koalitionsregierung zwar, aber einer Mehrparteienregierung. Es fehlt daher an der Prioritätenfestsetzung, an der Schwerpunktbildung aus der Sicht des Parlamentes.

2. Die Legislaturplanung ist eine Exekutivarbeit, und es gibt eine Vermischung, wenn wir zu diesem Programm der Regierung Abänderungsanträge stellen können, das heisst konkret und direkt Einfluss auf seine Gestaltung nehmen können. Es stellt sich die Frage, ob an diesen Leitlinien, Zielen und sogar Massnahmen vom Parlament überhaupt Änderungen vorzunehmen sind.

3. Sollte das Verfahren wieder geändert werden und das Parlament, wie früher, die Planung nur noch zur Kenntnis nehmen, dann müssten wir uns als Parlament die Frage stellen, in welcher Weise wir unseren Verfassungsauftrag wahrnehmen, nämlich die Mitwirkung "bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit". [PAGE 456]

Deshalb hat die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag Comte auf eine parlamentarische Initiative - sie geht an die SPK-SR zur Vorprüfung - angenommen, mit der verlangt wird, dass das Parlamentsgesetz geändert wird; dass das Parlament an der Legislaturplanung keine Änderungen mehr vornehmen kann; dass die Bundesversammlung die Legislaturplanung in einer Debatte nur noch zur Kenntnis nimmt. Die SPK wird sich dieser Frage annehmen.

Materiell hat die Kommission die vom Nationalrat hinzugefügte siebte Leitlinie betreffend die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau bestätigt. Sie hat vier der vom Nationalrat hinzugefügten Massnahmen abgeändert und zwanzig der von ihm hinzugefügten Massnahmen gestrichen. Schliesslich beantragt die Kommission, eine neue Massnahme hinzuzufügen. Im Übrigen hat sie alle Anträge des Bundesrates bestätigt, mit einer kleinen Ausnahme: Bei Ziel 5 beantragt Ihnen die Kommission eine Ergänzung.

Ich erlaube mir, im Rahmen der Detailberatung auf die einzelnen Punkte einzugehen.