Brunner Toni · Nationalrat · 2001-06-14
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-14
Wortprotokoll
Der EU-Beitritt bleibt das Ziel des Bundesrates, das ist im Aussenpolitischen Bericht 2000 nachzulesen.
Mit der überwältigenden Ablehnung der Volksinitiative "Ja zu Europa!" im März dieses Jahres hat das Schweizer Stimmvolk dieser bundesrätlichen Integrationspolitik eine deutliche Abfuhr erteilt. Diese Absage erfolgte in Erkenntnis der negativen Folgen eines EU-Beitrittes, die durch die ausführlichen Diskussionen um die Vor- und Nachteile eines solch weit reichenden Integrationsschrittes offenbart wurden.
Es ist nun am Bundesrat, endlich die notwendige Konsequenz daraus zu ziehen, und diese kann nur heissen: Rückzug des EU-Beitrittsgesuches. Damit wird endlich reiner Tisch gemacht und dem Volksentscheid entsprechend Rechnung getragen.
Wenn wir auf jenen verhängnisvollen Entscheid vom 18. Mai 1992 zurückblenden, als der Bundesrat auf Antrag von Aussenminister René Felber mit 4 zu 3 Stimmen beschloss, in Brüssel ein Gesuch um Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU zu stellen, und wenn wir uns erinnern, dass dieser weit reichende und einschneidende Entscheid dannzumal auf der bundesrätlichen Traktandenliste nicht einmal figurierte, wünschte ich mir eigentlich eine Landesregierung, die, den neuen Umständen entsprechend, ebenso spontan diesen Fehlentscheid von damals korrigieren würde.
Das Beitrittsgesuch wurde 1992 vom Bundesrat in einer euphorischen Stimmung flugs und unangekündigt am Morgen nach der Volksabstimmung über den Beitritt zum Internationalen Währungsfonds und zur Weltbank, in der das Volk dem Bundesrat damals gefolgt ist, beschlossen. Wer das nicht gewusst haben sollte, kann dies z. B. im letzte Woche in diesem Ratssaal allen verteilten Büchlein "Der Ogi" nachlesen, welches auch die Beurteilung des Beitrittsgesuches durch den unbestechlichen Schattenaussenminister und alt FDP-Nationalrat Ernst Mühlemann beinhaltet, der das Beitrittsgesuch mit den Worten kommentiert hat: "Jahrhundertfehler des Bundesrates".
Ich hätte mir gewünscht, dass am 5. März 2001, am Morgen nach der Volksabstimmung zu den EU-Beitrittsverhandlungen, der Gesamtbundesrat zusammengekommen wäre und - gestützt auf das klare und eindeutige Volksverdikt, in aufgeräumter Stimmung, geradezu euphorisch - den historischen Jahrhundertfehler seiner Vorgänger wieder ausgebügelt hätte. Ich hätte mir gewünscht, dass er aus Respekt dem Volk gegenüber mit wenigstens 4 zu 3 Stimmen den Beschluss gefasst hätte, das EU-Beitrittsgesuch unverzüglich zurückzuziehen.
Dass ein solcher Schritt mehr als nur gerechtfertigt gewesen wäre, haben gerade auch die jüngsten Ereignisse und Entwicklungen innerhalb der EU gezeigt. Da erlaubt sich Irland, über den Vertrag von Nizza eine Volksbefragung durchzuführen, und ausgerechnet dieses eine Volk sagt Nein und blockiert damit faktisch die Osterweiterung der EU, die ja bekanntlich die Zustimmung und Ratifizierung aller fünfzehn Mitgliedstaaten benötigt!
Dass die Volksabstimmung in einem Mitgliedstaat der EU, der sich getraut, eine solche durchzuführen, nicht verbindlich ist, zeigen ja die Reaktionen der eigenen Regierung. Das zeigt aber auch die Aussage des Brüsseler "Osterweiterungskommissars" Günter Verheugen, der gesagt hat, er werde sich entgegen der irischen Entscheidung nicht beeinflussen lassen, sondern im selben Tempo mit dem Erweiterungsprozess fortfahren; die Aufnahme neuer EU-Mitgliedstaaten sei von Irland nicht blockiert.
Ich frage mich in diesem Zusammenhang - gerade auch, weil uns im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt immer wieder versichert wird, dass Volksabstimmungen nach wie vor möglich sein werden -: Was sind Volksabstimmungen noch wert, wenn sie nicht respektiert werden? Sie sind nichts mehr wert.