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Graber Konrad · Ständerat · 2012-06-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13

Wortprotokoll

Tatsächlich geht es hier um ein Konglomerat von Anträgen. Die Angleichung an die AIFMD und der Zugang zum EU-Markt erfordern neu den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen der Finma und den relevanten ausländischen Aufsichtsbehörden.

Die Kommissionsmehrheit sprach sich dafür aus, den Abschluss solcher Vereinbarungen nur dann zu fordern, wenn das ausländische Recht dies auch tut. Damit bringt die Mehrheit zum Ausdruck, dass die Schweiz zur Geschäftsausübung nicht unilateral Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch verlangen soll, wenn das ausländische Recht dies nicht verlangt. Die Minderheit und die Verwaltung lehnten diesen Antrag ab. Damit würde man sich auf Vorgaben des ausländischen Rechts und ausländischer Aufsichtsbehörden stützen, statt die hiesige Aufsichtsbehörde entscheiden zu lassen. Der bundesrätliche Vorschlag geht grundsätzlich von der Notwendigkeit einer solchen Vereinbarung aus, räumt der Finma aber die Kompetenz ein, Ausnahmebewilligungen zu gewähren.

Wird im Sinn der Kommissionsmehrheit entschieden, wären jeweils auch die Absätze mit den Ausnahmeregelungen, die vom Präsidenten eingangs erwähnt wurden, zu streichen und die Übergangsbestimmungen anzupassen.

Die Mehrheit setzte sich hier mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung durch.