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Graber Konrad · Ständerat · 2012-06-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13

Wortprotokoll

Die in der Vernehmlassung stark kritisierte und auf Verordnungsstufe analog zum Bankenrecht geregelte konsolidierte Aufsicht wurde vom Bundesrat als selbstständige Regelung im Gesetz verankert.

Die Kommissionsmehrheit sprach sich mit Artikel 18 Absatz 2 dafür aus, die Zulässigkeit einer Gruppen- oder Konglomeratsaufsicht durch die Finma nur unter der Voraussetzung zuzulassen, dass diese aufgrund internationaler Standards verlangt wird. Ich schliesse hier an verschiedene Eintretensvoten an, in denen gesagt worden ist, man wolle sich am internationalen Standard orientieren und nicht darüber hinausgehen. Das war das Hauptmotiv für die Mehrheit.

Die Minderheit wies darauf hin, dass der in der Vernehmlassung geäusserten Kritik, die bankenspezifischen Regeln würden zu weitgehend angewendet, Rechnung getragen worden sei, indem der Bundesrat eine konsolidierte Aufsicht nunmehr auf Gesetzesstufe regle und diese nach den Regeln für Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen zu erfolgen habe.

Die Minderheit der Kommission unterstützt den bundesrätlichen Vorschlag. Der Antrag der Mehrheit hat sich aber in der Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen durchgesetzt.