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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-13

Wortprotokoll

Herr Ständerat Bischof hat darauf hingewiesen: Diese 100 Millionen - ob jetzt Euro oder Schweizerfranken; hier sind Euro gemeint - sind AIFM-Richtlinie, entsprechen also diesem Wert dort. Insofern besteht eine Äquivalenz, wenn man das hineinnimmt; dann hätten wir dieses Erfordernis erfüllt.

Wenn Sie diese 100-Millionen-Grenze nehmen, sehen Sie, dass immer noch der ganz grosse Teil der kleineren [PAGE 551] Vermögensverwalter darunterfällt, also entsprechend vom Anwendungsbereich ausgenommen ist. Im Bereich 100 bis 500 Millionen sind es weniger als im Bereich bis 100 Millionen. Von daher ist die Wirkung, ob 100- oder 500-Millionen-Grenze, nicht enorm gross. Aber ich denke, es würde sich lohnen, das im Zweitrat noch genau abzuklären und den Wert aufzunehmen.

Wir haben diesen Wert nicht vom Bundesrat her eingebracht, er wurde in der Kommission - ich sage jetzt: mehr oder weniger zufällig - bei 500 Millionen festgelegt. Ich meine, der Wert von 100 Millionen wäre gerechtfertigt unter dem Titel "Äquivalenz mit der EU-Richtlinie".