Germann Hannes · Ständerat · 2012-06-13
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-13
Wortprotokoll
Ich kann nahtlos an mein Eintretensvotum und an das Votum von Herrn Kollege Schmid [PAGE 556] anschliessen: Das wäre nun komplett kontraproduktiv, wenn wir hier dem Einzelantrag Fetz zustimmen würden. Es würde nämlich die Anleger einschränken und sie nicht etwa vor gefährlichen Produkten sicherer machen; vielmehr wäre das Gegenteil der Fall.
Nur dank des Status als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes können Vermögensverwaltungskunden von Banken und anderen Vermögensverwaltern heute überhaupt in die kostengünstigen schweizerischen Fonds für qualifizierte Anleger investieren. Diese Fonds - das gilt es zu betonen - werden ja von der Finma dauernd überwacht, von ebenfalls von der Finma beaufsichtigten Fondsleitungen und Vermögensverwaltern verwaltet, wobei für die Aufbewahrung eine Schweizer Depotbank zuständig ist. Wir haben hier also eigentlich gleich mehrere Böden, die gesichert sind.
Ich weiss nicht, Frau Kollegin Fetz, ob Sie allenfalls den Beitrag in der "NZZ am Sonntag" gelesen haben. Dort ist eben einiges betreffend Anlegerschutz durcheinandergebracht worden. Das hat auch mich zunächst irritiert. Es hat sich aber gezeigt, dass das eben so nicht stimmt. Genau das Gegenteil ist eigentlich der Fall. Wie gesagt, unterschätzen Sie auch nicht die Vermögensverwaltungskunden. Die geben ihrem Vermögensverwalter einen Auftrag. Wenn sie trotzdem auf Nummer sicher gehen wollen, dann können sie, wie gesagt, neu auch vom Opting-out profitieren. Damit haben wir eigentlich eher eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation, zumindest nach meiner Beurteilung.
Darum bitte ich Sie, bei der Fassung der Kommission, die auch vom Bundesrat akzeptiert worden ist, zu bleiben.