Bischof Pirmin · Ständerat · 2012-06-13
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13
Wortprotokoll
Die Frage ist wirklich, wie viel Anlegerschutz eine bestimmte Anlegerin braucht. Der Bundesrat wollte die Vermögensanlagekunden mit einem Anlagevertrag generell vom Anlegerschutz ausnehmen, sie also als qualifizierte Anlegerinnen bezeichnen. Das würde heissen, dass man die volle Freiheit und keinen Anlegerschutz mehr hat, wenn man einen Vermögensverwaltungsvertrag unterzeichnet.
Die Kommission hat sich dann nach längeren Beratungen für den vorliegenden Kompromiss entschieden. Es bleibt bei der Regel, dass die vermögende Anlegerin entscheiden kann, in welchem Bereich sie anlegen will, nur im Bereich Konsumentenprodukte mit kleinem Risiko oder im ganzen Feld, oder aber dass die Anlegerin dem Vermögensberater erklären kann, sie wolle eben - ich sage es einmal so - als Konsumentin behandelt werden, also unter dem vollen Schutz nur risikoarme Produkte bekommen.
Ich glaube, dass diese Opting-out-Klausel, die im Übrigen von der Verwaltung indirekt vorgeschlagen worden ist, ein guter Kompromiss ist. Sie lässt die Freiheit voll bestehen, aber - und das zuhanden der Materialien, wiederum mit Blick auf die Fälle, die heute schon genannt worden sind - sie setzt voraus, dass dem entsprechenden Vermögensverwaltungskunden auch gesagt wird, dass er dieses Opting-out-Recht hat. Das wird dann mindestens auf Verordnungsebene entsprechend statuiert werden müssen. Die Beratungsgespräche werden also so geführt werden müssen, dass die vielleicht etwas vermögende Kundin auch entscheiden kann, unter welche Regel sie gestellt werden möchte. Dann haben wir die Freiheit der Anlegerin erreicht und gleichzeitig die Möglichkeit für sie, sich erhöhtem Schutz zu unterstellen.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.