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Eder Joachim · Ständerat · 2012-06-14

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-14

Wortprotokoll

Wir haben heute bei der Behandlung der vorliegenden BFI-Botschaft einen wichtigen Grundsatzentscheid zu fällen, der bestimmt auch Signalwirkung auf andere Bereiche mit mehrjährigen Kreditbeschlüssen haben wird. Eintreten auf die elf Bundesbeschlüsse, vier von fünf Gesetzesänderungen und das neue Bundesgesetz über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung ist unbestritten. Es geht wesentlich um die Frage, ob der Zahlungsrahmen und die Verpflichtungskredite, welche der BFI-Botschaft zugrunde liegen, aufgestockt und geglättet werden sollen oder nicht. Es ist bestimmt sinnvoll und zielführend, diesen zentralen und aus meiner Sicht einzig umstrittenen Punkt bereits in der generellen Eintretensdebatte zur ganzen Botschaft zu diskutieren und zu bereinigen. Durch dieses Vorgehen erübrigen sich dann weitere lange Diskussionen bei jenen Bundesbeschlüssen, wo wir Minderheitsanträge gestellt haben.

Der Kommissionspräsident hat soeben das Konzept der Mehrheit erklärt und ausgeführt, dass die Zustimmung zum Antrag, wonach die Beiträge bei gewissen Institutionen erhöht und geglättet werden, insgesamt Mehrausgaben von 292,2 Millionen Franken ausmacht. Namens einer qualifizierten Minderheit stelle ich Ihnen den Antrag, der Fassung des Bundesrates mit allen darin enthaltenen Beträgen, also ohne Glättung und ohne Erhöhung, zuzustimmen.

Auch unser Antrag entspricht einem Konzept; ich unterstreiche ihn mit folgenden vier Hauptbegründungen: Am Anfang steht die ordnungs- und finanzpolitische Sichtweise und Bedeutung. Als Parlament tragen wir die Budgetverantwortung für den gesamten Bundeshaushalt. Dazu gehören nicht nur die grundsätzlichen finanzpolitischen Rahmenbedingungen, sondern auch der Verzicht auf jede - ich wiederhole: auf jede - partielle Optik. Dazu gehört aber auch der Umstand, dass wir uns der möglichen zusätzlichen Mehrbelastungen, von denen in der Vorlage noch gar nicht die Rede ist, bewusst sind.

Gerne mache ich hier und heute auf diese Mehrbelastungen aufmerksam. Karl Schwaar, Leiter der Abteilung Ausgabenpolitik des Eidgenössischen Finanzdepartementes, hat sie in der Kommission auf etwa 400 Millionen Franken jährlich beziffert. Auf entsprechende Nachfrage hat er mir gegenüber vorgestern diese Mehrausgaben wie folgt konkretisiert und beziffert: Für die Energieforschung plant der Bundesrat für die Jahre 2013 bis 2016 neu Ausgaben von 202 Millionen Franken. Um die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt beurteilen zu können, ist es allerdings transparenter, die Belastungen in den einzelnen Jahren zu betrachten. Für das Jahr 2014 beispielsweise, aus heutiger Sicht das kritischste Jahr, ist von folgenden Mehrbelastungen auszugehen, die im Legislaturfinanzplan 2013-2015 noch nicht enthalten sind: Energiestrategie/Energieforschung, plus 100 Millionen; Weiterführung Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Hotellerie, plus 200 Millionen; Migration - also Asylbereich -, plus 100 Millionen Franken.

Der von Herrn Schwaar in der Kommission genannte Betrag von 400 Millionen Franken pro Jahr ist also immer noch realistisch. Zudem könnten - ich sage ausdrücklich: könnten - weitere Mehrbelastungen auf den Bundeshaushalt zukommen. Ich erwähne deren drei: Bei den Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft ist in der vorberatenden Kommission ebenfalls bereits von Aufstockungen die Rede. Die parlamentarische Initiative 09.503 fordert die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, was den Bund gemäss vorliegenden Berechnungen rund 280 Millionen Franken kosten könnte. Nicht zuletzt haben die Anträge der Mehrheit unserer Kommission auf Aufstockung der Zahlungsrahmen im BFI-Bereich allein im Jahr 2014 Kosten von 130 Millionen Franken zur Folge.

Damit ist etwas so klar wie das Amen in der Kirche: Aufgrund des offensichtlichen strukturellen Defizits zwingt die Schuldenbremse den Bundesrat, mittels des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungsprogramms (KAP) substanzielle Einsparungen vorzunehmen. Daran ändert auch der kürzliche Entscheid des Bundesrates, die Beschaffung des Gripen zu verschieben, nichts. Auch wenn es sich beim KAP nach wie vor um einen Arbeitstitel handelt und das A in der Zwischenzeit nicht mehr für "Armeefinanzierung", sondern für "Aufgabenüberprüfung" steht, wird der Bundesrat gemäss meinen Informationen nach den Sommerferien, also schon bald, definitiv über Notwendigkeit, Höhe, Inhalt und Namen dieses Pakets beschliessen. Ich bin den anwesenden Bundesratsmitgliedern sehr dankbar, wenn sie dazu Ausführungen machen und insbesondere den von mir geschilderten Sachverhalt bezüglich der Mehrbelastungen und des KAP bestätigen oder, wenn nötig, korrigieren.

Damit komme ich zum zweiten Punkt. Bei diesem gilt es das folgende Grundprinzip zu beachten: Als Legislative sollte man nicht ohne Not über einen Kreditantrag der Exekutive hinausgehen, ausser wenn spezielle Ereignisse eingetreten sind oder neue Aufgaben nötig werden. Beides ist vorliegend nicht der Fall. Der Bundesrat hat eine ausgewogene, in einem aufwendigen und konstruktiven Prozedere entstandene Lösung, eine Gesamtlösung, erarbeitet, die in sich stimmig ist. Er hat den Inhalt der Botschaft über Monate hart ausgehandelt. Er hat Bildung, Forschung und Innovation gegenüber anderen Bereichen bereits klar priorisiert, und zwar überdurchschnittlich. Die Tatsache, dass der Bund gut 10 Prozent seiner Mittel für die Förderung des Bereichs Bildung und Forschung einsetzt, beweist dies eindrücklich.

Die Kommissionsminderheit unterstützt diese Bevorzugung ebenfalls vorbehaltlos, ist doch der BFI-Bereich für die gesellschaftliche und soziale Entwicklung und für die wirtschaftliche Prosperität unseres Landes zentral. Es ist der Minderheit ein grosses Anliegen, diesen Bereich so prominent zu platzieren.

Wenn wir nun am gut austarierten finanziellen Korsett etwas ändern, kommt die durchdachte Vorlage aus dem Gleichgewicht, und es braucht, wie dies auch die Finanzkommission in ihrem Mitbericht gefordert hat, eine entsprechende Kompensation der Krediterhöhung, und zwar eine vollständige. Ich frage die Mitglieder der Mehrheit: Wo wollen Sie diese Kompensation vornehmen? Mein konkreter Vorschlag in der Kommission, dies bei der Entwicklungszusammenarbeit zu [PAGE 596] tun, bei der wir in den Jahren 2008 bis 2015 mit 7,4 Prozent die absolut höchste prozentuale Wachstumsrate haben, stiess nicht auf die gewünschte Gegenliebe. Das sagt viel; das sagt fast alles.

Wir stocken auf, heute möglicherweise bei der Bildung, morgen bei der Landwirtschaft, übermorgen bei der Finanzierung und beim Ausbau der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs, um dann postwendend wieder Sparprogramme zu beschliessen. Ich frage Sie: Ist dies glaubwürdige Politik? Bringt dies jene verbindliche Finanzierung und Sicherheit, die alle wollen und die man für die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe auch braucht? Ich meine ganz klar: Nein! Wir tun wirklich gut daran, nicht über die Anträge des Bundesrates hinauszugehen. Wir setzen damit auch ein Zeichen für die anderen Aufgabenbereiche unseres Staates. Wir schaffen auch kein Präjudiz, das letztlich einen fast unüberbrückbaren Ziel- und Interessenkonflikt zur Folge hätte. Ich frage Sie auch: Was nützt es, heute zu erhöhen und zu glätten, wenn morgen oder übermorgen via KAP dann wieder substanzielle Abstriche gemacht werden müssen?

Der dritte wichtige Punkt unseres Konzepts ist folgender: In den Jahren 2013 und 2014 beträgt der reale Teuerungspuffer - oder das effektiv vorhandene Polster, wenn Ihnen diese Wortwahl besser gefällt - insgesamt rund 100 Millionen Franken, weil der Bundesrat in der Botschaft den Zahlen eine Teuerung von 1,5 Prozent zugrunde gelegt hat. Für 2013 haben wir eine deutlich tiefere Teuerungsprognose, nämlich nur 0,4 Prozent; für 2014 zeichnet sich eine Teuerung von 1 Prozent ab. Das gibt bereits eine Differenz von 100 Millionen Franken. Wir haben also in der ersten Hälfte der Periode, die ja von der Mehrheit als wichtig angeschaut wird, eine nominale Erhöhung und leichte Glättung in der bundesrätlichen Vorlage. Natürlich ist es entscheidend, dass dieser Teuerungspuffer nicht durch einen finanzpolitisch motivierten Beschluss rückgängig gemacht wird.

Ich komme zum vierten und letzten Punkt, der für die Minderheit ganz wichtig ist. In der Kommission wurde eine klare Vorbedingung für die Erhöhung und Glättung der Beiträge gestellt, nämlich jene, dass die Träger der Kantone ihre Beiträge im gleichen Ausmass erhöhen. Ansonsten verkommt das Ganze zu einer reinen Lastenverschiebung von den Kantonen zum Bund - notabene ohne positiven Effekt auf das BFI-System. Tatsache ist nun aber Folgendes: Die Kantonsausgaben wachsen gemäss Tabelle auf Seite 3357 der BFI-Botschaft im Bereich der Universitäten und der Fachhochschulen geringfügiger als diejenigen des Bundes. Bei den Universitäten sind es beim Bund plus 3,7 Prozent und bei den Kantonen plus 3 Prozent. Bei den Fachhochschulen beträgt der Zuwachs beim Bund 4,8 Prozent, jener der Kantone liegt bei 4,1 Prozent. Die Budgethoheit der kantonalen Parlamente lässt keine verbindlichen Zusagen vonseiten der Kantone über künftige Beiträge zu. Klar ist, hier kann ich den Kommissionspräsidenten unterstützen, dass die Kantone in Aussicht gestellt haben, dass sie sich in diesem Bereich nicht desengagieren wollen - das ist wohl klar, das ist eine Grundbedingung für diese gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen.

Ich will damit aber sagen, dass die Vorbedingung der Mehrheit klar nicht erfüllt ist. Die Kantone investieren prozentual weniger als der Bund. Gerade unter Berücksichtigung dieser Tatsache wünsche ich mir, das sage ich als ehemaliger Regierungsrat, dass jene elf Regierungsrätinnen und Regierungsräte, die uns am 12. Juni 2012 einen Brief geschrieben haben, sich mit derselben Überzeugung in ihrem Zuständigkeitsbereich, also in den kantonalen Parlamenten, für eine prozentuale Erhöhung der kantonalen Beiträge einsetzen, die dem entspricht, was der Bundesrat uns vorlegt. Das wäre ausgleichende, der Sache dienliche Politik, und das wäre ein - um die erwähnten Bildungsdirektorinnen und -direktoren mit ihren Worten zu zitieren - "Einsatz zum Wohl des Hochschulraums Schweiz". Von den anderen, also vom Bund, mehr Geld zu fordern, ohne selber mit dem guten Beispiel voranzugehen, ist mir persönlich zu einfach.

Mit diesen vier Hauptargumenten unterstützen wir aus Überzeugung den Antrag des Bundesrates. Die vorgesehene Kreditverteilung ist nicht nur ausgewogen, sondern lässt dem BFI-Bereich auch die verdiente Vorrangstellung und ein überproportionales Wachstum zukommen. Ich will dies zum Schluss nochmals speziell betonen, weil in vielen Zuschriften, gerade auch vonseiten der Wirtschaft, der Eindruck erweckt wurde, mit der Unterstützung unseres Minderheitsantrages stünden in den nächsten vier Jahren die Bildung, die Forschung und die Innovation in der Schweiz auf dem Spiel. Dies ist definitiv nicht der Fall.

Sie können unserem Antrag also mit gutem Gewissen zustimmen. Ich danke Ihnen dafür namens der ebenfalls sehr bildungs-, sehr forschungs- und sehr innovationsfreundlichen Minderheit.