Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-14
Wortprotokoll
Ich möchte es kurz machen, um Sie, die Sie ausharren, nicht noch zu plagen.
Am 15. Dezember 2011 hat der Gouverneur des Internationalen Währungsfonds - das hat der Sprecher der Kommission gesagt - ein Paket von sich ergänzenden Massnahmen verabschiedet, zum einen die Quotenreform und zum andern die Gouvernanzreform; diese beiden gehören zusammen. Dieses Reformpaket führt zu einer signifikanten Aufstockung der ordentlichen Mittel im IWF und darüber hinaus auch zu Gewichtsverschiebungen, die der Entwicklung in der Weltwirtschaft eben Rechnung tragen sollen. Da es sich bei dieser Reform, Quoten und Gouvernanz, um ein Gesamtpaket handelt, das in einer einzigen Resolution des IWF gutgeheissen wurde, ist die Reform auch innerstaatlich als ein Gesamtpaket zu ratifizieren, und darum behandeln wir es hier auch gesamthaft. Die IWF-Mitgliedstaaten sollten dieses Paket bis im Oktober 2012 unterzeichnen bzw. innerstaatlich ratifizieren. Noch ist man von einer Zustimmung sämtlicher IWF-Mitgliedstaaten ziemlich weit entfernt, aber es kommt jetzt ein Staat nach dem anderen dazu.
Am 12. März wurde die Vorlage im Nationalrat angenommen. Ihre APK hat dieser Vorlage ohne Gegenstimme zugestimmt. Ich möchte Sie jetzt bitten, das auch zu tun. Die Quotenreform impliziert, dass das totale IWF-Engagement der Schweiz, über die Quoten und die Neuen Kreditvereinbarungen - wenn man alles zusammen anschaut -, insgesamt um 4,4 Milliarden Franken sinken wird. Die Quote wird von rund 5 Milliarden auf 8,4 Milliarden steigen. Auf der anderen Seite wird der Beitrag an die Neuen Kreditvereinbarungen von 15,8 Milliarden auf rund 8 Milliarden und dann entsprechend auch der Quotenanteil der Schweiz von 1,45 auf 1,21 Prozent sinken.
Mit Bezug auf die Gouvernanzreform - das hat der Sprecher der Kommission auch bereits gesagt - ist es angedacht oder auch das Ziel, dass zwei der acht Exekutivdirektoriumssitze der europäischen Industrieländer an Entwicklungs- und Schwellenländer abgegeben werden. Wir werden unseren Beitrag leisten, wenn die Gouvernanzreform tatsächlich umgesetzt wird. Wir sind bereit, mit Bezug auf den Exekutivdirektor - aber nicht mit Bezug auf die politische Führung in unserem Gremium, nur mit Bezug auf den Exekutivdirektor - ab dem Jahr 2016 alle zwei Jahre diesen mit einem Vertreter aus Polen auszuwechseln oder auszutauschen. Das heisst, dass von 2016 bis 2018 Polen dran wäre. Es geht um die operative Führung, nicht um die strategische, die politische Führung bleibt bei der Schweiz. Danach, ab 2018, wäre wieder die Schweiz dran.
Mit der Erbringung der aus der Quotenzahlung verbundenen Leistungen wird die Schweizerische Nationalbank beauftragt. Diese Leistungen, also auch die ordentlichen Mittel der Neuen Kreditvereinbarungen insgesamt, sind immer Leistungen der Nationalbank ohne Staatsgarantie. Wir werden Ihnen demnächst noch eine Botschaft unterbreiten mit Bezug auf die ausserordentlichen Mittel; dort wird es dann auch darum gehen, dass eine Staatsgarantie zu sprechen ist.
Schlussfolgerung ist, dass die Schweiz ein grosses Eigeninteresse daran hat, dass der IWF mit dieser Aufstockung seinem Grundauftrag - der Grundauftrag des IWF ist die Stabilisierung des Währungs- und Finanzsystems - auch in dieser schwierigen Situation nachkommen kann und diesen Auftrag glaubwürdig, effektiv erfüllen kann. Wir sind als international stark integrierte Volkswirtschaft mit einer eigenen Währung und einem wichtigen Finanzplatz sehr daran interessiert, dass man die Situation wieder beruhigen kann und es nicht zu einer noch grösseren Verschärfung der Krise im Euroraum kommt. Der IWF ist sehr stark an der Beruhigung der Situation beteiligt. Ein Drittel des europäischen Rettungsschirms wird vom IWF aufgebracht.
Würden wir diese Quoten- und Gouvernanzreform nicht ratifizieren, dann würden wir den Anspruch auf eine angemessene Vertretung im Exekutivrat verlieren. Wir könnten - und das ist auch noch zu bedenken - auf der anderen Seite diese Mittel der Neuen Kreditvereinbarungen nicht herunternehmen; diese Reduktion wäre nicht möglich, oder anders gesagt, diese Reduktion der gesamten Beteiligung von 4,4 Milliarden Franken würde für uns dann nicht stattfinden. Das ist aber nicht der Hauptgrund, sondern, dass wir hier mit einbezogen sind und unseren Beitrag eben auch leisten sollten.
Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen.