Stadler Markus · Ständerat · 2012-06-14
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-06-14
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zum Wirkungsbereich des EVD.
Neben dem Verhältnis von Zielen und Zielerreichung, die das EVD betreffen, hat sich die GPK mit dem besonderen Bericht des Bundesrates über die Kriegsmaterialausfuhr im Jahr 2011 befasst und in diesem Zusammenhang unter anderem die Differenz zwischen dem betreffenden Verordnungstext und der Praxis diskutiert, wonach Kriegsmaterial trotzdem an befreundete, aber ohne Uno-Mandat kriegführende Staaten geliefert wird.
Mit dem Vorsteher des EVD haben wir im Plenum der GPK vor allem die Themen Frankenstärke, Konsolidierung und Ausbau der Beziehungen mit der EU sowie Bildung und Forschung besprochen.
Ich komme zu einigen wenigen besonderen Themen:
1. Zu Investitionen und Schuldenbremse: Es wurde in der Kommission die Befürchtung geäussert, nicht der Verfassungsartikel an sich, aber die konkrete Gesetzgebung zur Schuldenbremse könne wesentlich dazu beitragen, dass die Schweiz in guten Zeiten ihre notwendigen Investitionen, beispielsweise im Verkehr, unnötigerweise vernachlässige. Die Frage, die ich an die Frau Bundespräsidentin richte, lautet: Inwiefern behindert die heutige Anwendung der Schuldenbremse eine künftige notwendige Investitionstätigkeit des Bundes?
2. Zu den konjunkturpolitischen Massnahmen: Man hat in der Kommission die Ansicht vertreten, mittlerweile verfüge der Bund aus den gemachten Erfahrungen der letzten Jahre über genügend Wissen zur Ankurbelung der Konjunktur [PAGE 626] durch staatliche Massnahmen. Meine Frage, die aus Wirkungsanalysen und konzeptionellen Vorstellungen abgeleitet ist: Welche Typen von Massnahmen eignen sich aus Sicht des Bundesrates bzw. eignen sich erwiesenermassen nicht, um in Zukunft die Konjunktur in der Schweiz zu beleben?
3. Zur nachhaltigen Entwicklung: Man hat in der Kommission die Meinung geäussert, es sei nicht klar, ob die Nachhaltigkeitsüberlegungen des Bundesrates für das schöne Wetter gälten oder ob sie auch für das schlechte Wetter ernst gemeint seien. Unsere Frage lautet: Setzt eine Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundesrates zwingend voraus, dass sich die bekannten quantitativen Massstäbe der Wirtschaftspolitik - BIP, Preisentwicklung usw. - zuerst befriedigend entwickeln? Gelingt überhaupt eine Politik der integrierten nachhaltigen Entwicklung nur unter besonderem Druck, z. B. seitens der natürlichen Umwelt oder des Auslands? Die Unterfrage dazu - ich gebe gerne zu, dass das angesichts der zeitlichen Verhältnisse eine grosse Frage ist -: Hat der Bundesrat einen Plan für Null- und negatives Wirtschaftswachstum in der Schweiz?
Ich komme zum Finanzdepartement. Neben dem Verhältnis von Zielen und Zielerreichung, die das EFD betreffen, hat sich die GPK mit folgenden besonderen Berichten befasst: mit dem Personalreporting der Bundesverwaltung und jenem der verselbstständigten Einheiten des Bundes, dem Rechenschaftsbericht 2011 der Nationalbank und dem Jahresbericht 2011 der Finma. Die gestellten Fragen wurden von den Verantwortlichen dieser Bereiche zufriedenstellend beantwortet. Im Falle der Finma sind zurzeit noch einige Fragen zum Verhalten einer Bank bzw. der Finma im Zusammenhang mit den Lehman-Brothers-Anlagen offen, die durch unsere Subkommission im Frühling schriftlich gestellt wurden.
Mit der Vorsteherin des Finanzdepartementes haben wir im Plenum vor allem die folgenden Themen besprochen: internationale Amtshilfe, internationale Steuerfragen, unter anderem eine künftige Ablösung der kantonalen Steuerregime bei der Unternehmensbesteuerung, Ausführungsbestimmungen zur "Too big to fail"-Gesetzgebung, Unabhängigkeit der Nationalbank und Zusammenarbeit mit dem Bundesrat. Ich hebe einige Themen besonders heraus:
1. "Too big to fail"-Gesetzgebung: In der Diskussion mit den Spitzen der Finma wurden unter anderem auch gewisse Zweifel geäussert, ob diese Gesetzgebung - insbesondere was die Umsetzung der Notfallplanung anbetrifft - im Krisenfall auch wirklich greifen werde. Dies etwa im Hinblick auf die Marktverhältnisse, wonach die Aktiven einer Grossbank grossenteils im Ausland, die Passiven aber grossenteils im Inland sind, aber auch hinsichtlich der Akzeptanz im Ausland dieser organisatorischen Trennung erst im Krisenfall. Andererseits wurde aber auch gesagt, man solle kurzfristig nichts ändern, weil ansonsten das Vertrauen in diese Gesetzgebung im Ausland abnehmen könnte. Meine Frage an die Frau Bundespräsidentin: Wie beurteilen Sie aus der heutigen Sicht die Zweckmässigkeit, Verhältnismässigkeit und künftige Wirksamkeit der "Too big to fail"-Gesetzgebung? Wird die Finma die ihr zugewiesene Aufgabe - gerade was die organisatorische Massnahme, das heisst die Notfallplanung, betrifft - zeitgerecht erfüllen können?
2. Personalreporting: Das Personalreporting liefert verschiedene sinnvolle Informationen zur Zusammensetzung des Personals, zum Beispiel bezüglich der Verteilung nach Geschlecht, nach Landessprachen usw. Der Bundesrat muss aber auch an der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit seines Personals interessiert sein. Daher die Frage: Hat der Bundesrat punkto Leistungsbereitschaft und -fähigkeit das Personal, das er für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt? Wo besteht am ehesten Handlungsbedarf?
3. Energiewende: Der Bundesrat ist zurzeit damit beschäftigt, die Massnahmen zur Sicherstellung der eingeleiteten Energiewende, also die Abwendung von der Atomenergie und die Zuwendung zu den erneuerbaren Energieträgern und zur Energieeffizienz, in verschiedenen Gebieten zu präzisieren. Meine Frage: Welche Steuern, welche Haftungsregeln oder anderen finanziellen Anreize bzw. Sanktionen des Staates behindern heute die Energiewende?