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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2012-06-13

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-13

Wortprotokoll

Ich eröffne die Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung und begrüsse Sie herzlich.

Die Mitglieder beider Räte sind reglementsgemäss zur heutigen Sitzung eingeladen worden. Ich stelle fest, dass die absolute Mehrheit der Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates anwesend ist. Die Vereinigte Bundesversammlung ist somit verhandlungs- und beschlussfähig.

Bevor wir zum heutigen Wahlgeschäft kommen, verabschieden wir uns von Bundesrichter Niccolò Raselli, der sein Amt Ende Juni niederlegen wird.

Niccolò Raselli wuchs im Kanton Obwalden auf und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Bern. Nach dem Lizenziat war er drei Jahre als juristischer Mitarbeiter im Justizdepartement des Kantons Luzern tätig. Dass er einmal die Richterlaufbahn einschlagen würde, war damals noch alles andere als klar: Niccolò Raselli ist nämlich auch ein hervorragender Bratschist und studierte parallel zu seiner juristischen Tätigkeit am Konservatorium Luzern. Von 1973 bis 1975 war er sogar hauptsächlich als Orchester- und Kammermusiker tätig. Erst als im Kanton Obwalden die Stelle eines Gerichtsschreibers frei wurde, entschied er sich definitiv für die Justiz. Nach vierjähriger Tätigkeit als Gerichtsschreiber war Herr Raselli 16 Jahre lang vollamtlicher Gerichtspräsident am Ober- und Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden. Gleichzeitig präsidierte er im Nebenamt die Eidgenössische Pachtzinskommission sowie später die Eidgenössische Pachtrekurskommission. Herr Raselli hat sich also auch mit Landwirtschaftsfragen beschäftigt. 1992 wurde er nebenamtlicher Bundesrichter. Im März 1995 wählte ihn die Vereinigte Bundesversammlung schliesslich zum hauptamtlichen Bundesrichter.

Nach wenigen Monaten in der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung war Bundesrichter Raselli rund zwölf Jahre lang für die II. zivilrechtliche Abteilung tätig. Diese, die damals noch "Zweite Zivilabteilung" hiess, präsidierte er ab 2003 während sechs Jahren. Von 1995 bis 2002 war er zudem Mitglied der Anklagekammer und wirkte ferner in der Verwaltungskommission des Gerichtes mit, der er ebenfalls vorstand. Ende 2008 kehrte Bundesrichter Raselli zurück in jene Abteilung, in die er zu Beginn seiner Tätigkeit als Bundesrichter Einsitz genommen hatte: in die I. öffentlich-rechtliche Abteilung.

Bundesrichter Raselli zeichnete sich durch seine ausserordentliche Schaffenskraft und sein grosses Pflichtbewusstsein aus. Dank seines breiten und fundierten Fachwissens prägte er die Rechtsprechung des Bundesgerichtes in verschiedenen Rechtsgebieten wesentlich mit. Besonders intensiv hat er bei der Rechtsprechung zum neuen Scheidungsrecht und zur Schweizerischen Strafprozessordnung mitgewirkt. Dabei verlor er nie den einzelnen Menschen aus den Augen, der beim höchsten Schweizer Gericht Recht suchte. Unspektakuläre Standardfälle erhielten ebenso seine ganze Aufmerksamkeit wie spektakuläre Fälle von nationaler Bedeutung. In seinen vielen Publikationen widmete er sich nicht nur juristischen Fachfragen, sondern auch immer wieder grundlegenden Themen, wie zum Beispiel der richterlichen Unabhängigkeit.

Den Ausgleich zur juristischen Tätigkeit fand Niccolò Raselli im Bergsteigen und, wie wir bereits gehört haben, in der Musik. An zahlreichen Anlässen erfreute er Zuhörerinnen und Zuhörer mit Kostproben seines musikalischen Talents.

Wir danken Herrn Bundesrichter Raselli für seine langjährige Tätigkeit an unserem höchsten Gericht und wünschen ihm für seinen Ruhestand alles Gute, gute Gesundheit und weiterhin Glück und Erfolg bei seinen Gipfelstürmen und Musse für die Musik, für die er in Zukunft hoffentlich vermehrt Zeit finden wird. (Beifall)