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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-09-11

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-09-11

Wortprotokoll

Es liegt Ihnen der Minderheitsantrag vor, die höhere Berufsbildung im Bereich Tertiär B sei zu fördern und die Geldmittel seien zu erhöhen. Das war auch ein grosses Anliegen des Gewerbeverbandes, den wir im Rahmen der Beratung der BFI-Botschaft angehört haben. Vonseiten der Berufsverbände wird festgehalten, dass bis jetzt klare Förderungsversprechen vonseiten des Bundes und der Kantone vorliegen, dass aber die Förderung effektiv durch die Kantone laufend abnimmt.

Mit Herrn Stahl bin ich einig: Die Berufsbildung hat in der Schweiz eine grosse Tradition. Ich bin mit ihm auch einig, dass uns die aktuelle Ausgangslage Sorge bereitet. Diese Sorge ist nicht zuletzt durch eine drohende Akademisierung der Berufswelt begründet, welche wir jetzt mit der BFI-Vorlage allein nicht angehen können. Ich bin mit Herrn Stahl ebenfalls einig, dass es ein Miteinander und nicht ein Gegeneinander sein sollte. Gerade das ist aber mit diesem Antrag nicht gewährleistet, der in Konkurrenz steht zum Bildungsbudget in anderen, ebenfalls dringend benötigten Bereichen.

Das Problem der Förderung der Berufsbildung ist anerkannt, auch die Verstärkung der Förderung und die Würdigung der dualen Bildungslandschaft mit einer weltweit äusserst wettbewerbsfähigen und qualitativ hochstehenden Berufsbildung sind anerkannt. Wir unterstützen im Grundsatz diese Forderung, können aber leider das Versprechen nicht im Rahmen dieser BFI-Botschaft einlösen.

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Es wurde sowohl vonseiten des Bundesrates als auch vonseiten des Amtes für Berufsbildung betont: Wenn wir hier das Geld aufstocken, wird dieses Geld eben nicht gesichert in die höhere Berufsbildung fliessen. Das macht jetzt wirklich keinen Sinn. Geld in der falschen Bildungskasse würde in der Konsequenz die Situation der höheren Berufsbildung noch verschärfen. Über die Aufstockung des BFI-Kredites können wir ausschliesslich im Rahmen der Bundesmittel über die Finanzströme beschliessen. Gelder, die wir in diesem Rahmen in die Berufsbildung investieren möchten, fliessen als Pauschalbeiträge an die Kantone. Dieses Geld wird pro Kopf der Grundbildungsverhältnisse an die Kantone ausbezahlt, pauschal und nicht gebunden an die höhere Berufsbildung. Die Verwendung dieser Gelder für die Bildung liegt in der Kompetenz der Kantone. Die gezielte Förderung der Berufsbildung ist keineswegs gesichert, denn wie wir auch vom Gewerbeverband gehört haben, sieht die Realität in der Praxis in den Kantonen anders aus. Diese Praxis können wir mit der BFI-Vorlage nicht ändern, und die Qualität der Berufsbildung in der Schweiz zeigt sich in der Praxis, nicht in der Theorie, das hat uns Herr Stahl vorhin gesagt. Wenn selbst die Vertreterin der Kantone, Frau Chassot, uns davor warnt, ohne gesetzliche Grundlage in der Illusion zu leben, dass diese Gelder von den Kantonen gezielt in die Berufsbildung investiert würden, dann, glaube ich, haben wir kein starkes Argument mehr für diesen Minderheitsantrag.

Der Bundesrat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich damit beschäftigt, uns einen Vorschlag zu machen, wie wir die gesetzlichen Grundlagen für diese gezielte Förderung schaffen können.

Die Grünen bitten Sie deshalb, diese Förderung nicht im Rahmen der BFI-Botschaft vorzunehmen, sondern dann, wenn wir die gesetzliche Basis dafür haben und garantieren können, dass das Geld auch der Berufsbildung zugutekommt. Dies können wir schnell tun, wenn der politische Wille dafür vorhanden ist.

Wir werden der Mehrheit folgen, sagen aber deutlich, dass wir die starke und konkrete Förderung der höheren Berufsbildung mit allen Kräften auch im Sinne einer schnellen politischen Lösung für diese gezielte Förderung unterstützen werden.