Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-09-11
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-11
Wortprotokoll
Ein Thema wird im Kontext dieser Revision des Epidemiengesetzes sehr kontrovers diskutiert: Es geht um die Frage eines möglichen Impfobligatoriums. Es geht, in Klammern bemerkt, nicht um Impfzwang. Das war im Übrigen auch fast das einzige Thema, welches in Zusammenhang mit dieser Gesetzesrevision in den Medien Niederschlag fand. Bereits wird in bestimmten Kreisen wegen dieser Frage ein Referendum erwogen. Auch in der SP-Fraktion wurde die Frage des Impfobligatoriums intensiv diskutiert. Die Mehrheit der SP-Fraktion hat sich in der Folge der Strategie der Vertreterinnen und Vertreter der SP in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit angeschlossen. Wir haben in der Kommission die Meinung vertreten, ein Impfobligatorium lasse sich allerhöchstens in besonderen Lagen rechtfertigen und ein Obligatorium dürfe - wenn überhaupt - nur durch den Bund angeordnet werden. Das Epidemiengesetz definiert, was eine besondere Lage ist. Dies ist in Artikel 6 festgehalten. Der Ständerat hat dem zugestimmt. Dieser Teil ist darum nicht mehr Gegenstand der Debatte. Heute diskutieren wir nur noch über die Frage, ob einzelne Kantone weiterhin Impfungen für obligatorisch erklären können.
In der ersten Runde der Debatte plädierten wir von der SP-Fraktion in der Kommission dafür, dass die Kompetenz der Kantone, wie sie im bestehenden Gesetz steht, aufgehoben wird. Damals waren wir mit unserem Antrag noch in der Minderheit. Im Plenum hingegen wurde eine neue Formulierung für Artikel 22 verabschiedet. Diese finden Sie auf der Fahne. Der Ständerat veränderte dann die Formulierung. Die Diskussion in der SGK-NR hat nun gezeigt, dass die Formulierung des Nationalrates mehr Probleme schafft als die aktuell geltende, weil die Kompetenzen nicht klar geregelt sind. Auch die Formulierung des Ständerates ist in der Kommission kritisch beurteilt worden. Es wurde bemängelt, dass nicht klar sei, wann eine Gefahr als "erheblich" beurteilt werden müsse. Am Ende der ausführlichen Diskussion hat sich die Mehrheit der Kommission entschieden, die kantonale Kompetenz für ein Impfobligatorium ganz aus dem Gesetz zu streichen.
Ich bin überzeugt, dass sich dieser Entscheid in Zukunft als sehr weise herausstellen könnte. Wenn das Gesetz wegen eines Referendums die Hürde der Volksabstimmung [PAGE 1283] nehmen muss, werden wir gute Argumente haben. Wir werden sagen können, dass die Schwelle für ein Impfobligatorium mit dem neuen Gesetz deutlich höher ist als mit dem alten. Wer also diese Vorlage an der Urne bekämpft, verzichtet nicht nur auf wesentliche Verbesserungen, sondern zementiert den Status quo des Impfobligatoriums.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen.