Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-18
Wortprotokoll
Ich möchte Sie aus folgenden Gründen bitten, diese Motion abzulehnen:
Eine Bewilligungspflicht würde auch Nachbarstaaten der Schweiz und Staaten betreffen, die mit der Schweiz trotz autokratischer Regimes Wirtschaftsbeziehungen unterhalten. Die Pflicht könnte die guten Beziehungen mit solchen Staaten gefährden; sie würde nämlich die Personen, die in der Weltöffentlichkeit stehen, besonders und eigentlich unnötig exponieren. Eine Bewilligungspflicht - das ist eigentlich das Hauptkriterium oder das Hauptargument - wäre nicht praktikabel und damit auch nicht effizient, da nebst den politisch exponierten Personen auch die genauso risikobehafteten Familienangehörigen und nahestehenden Personen erfasst werden müssten; der Kreis wäre also viel grösser und würde nicht nur diese politisch exponierten Personen umfassen. Die heutige Regelung im Geldwäschereigesetz und in der Verordnung der Finma verlangt bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit politisch exponierten Personen bereits besonders sorgfältige Abklärungen hinsichtlich der involvierten Vermögenswerte. Die Länderprüfung der Gafi hat im Übrigen ergeben, dass die Schweizer Gesetzgebung weitestgehend in Einklang mit den internationalen Anforderungen steht. Wir sind also wirklich dort, wo man in diesem Bereich sein kann. Im Rahmen der Umsetzung der überarbeiteten Gafi-Empfehlungen - ich habe Ihnen gesagt, dass wir mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Leitung des EFD an diesen Arbeiten sind - sollen neu auch die nationalen politisch exponierten Personen nach speziellen Risikokategorien erfasst werden.
Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen.