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Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2012-09-18

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-18

Wortprotokoll

Die Revision der Verordnung über parlamentarische Delegationen befindet sich in der Phase der Differenzbereinigung. Der Ständerat hat die vom Nationalrat am 4. Juni 2012 beratene Vorlage am 11. September 2012 geprüft und noch zwei kleine Differenzen geschaffen.

Die APK-NR hat die Differenzen am 12. September 2012 beraten und beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen.

Bei der ersten Differenz geht es bei Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a bzw. Artikel 7 Absatz 2 um die Zusammensetzung der ständigen Delegationen bei den internationalen parlamentarischen Versammlungen. Im Gegensatz zur Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, zur Delegation Efta/Europäisches Parlament, zu den Delegationen bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie, bei der Parlamentarischen Versammlung der OSZE sowie bei der Parlamentarischen Versammlung der Nato gibt es bei der Delegation bei der Interparlamentarischen Union heute keine Stellvertreterregelung. Der Ständerat hält nun an seiner ursprünglichen Fassung fest, dass bei Verhinderung eines Mitgliedes der Delegation bei der Interparlamentarischen Union der Delegationspräsident eine Vertretung aus der gleichen Fraktion bestimmen kann. Vor allem aus den Reihen der Ständeräte lasse sich die Delegation nicht immer vollzählig zusammenstellen. Der Nationalrat lehnte eine derartige Vertretungsmöglichkeit mit dem Verweis auf den Sinn und Zweck des Zweikammersystems ursprünglich ab.

Die APK-NR erachtet die Differenz als unbedeutend und empfiehlt Ihnen, dem Ständerat zu folgen.

Bei der zweiten Differenz geht es bei Artikel 9 Absatz 2 um die Frage, ob die Berichte der ständigen Delegationen bei den internationalen parlamentarischen Versammlungen von den zuständigen Kommissionen vorberaten werden sollen. Der Nationalrat wollte diese Vorberatung mit der Begründung streichen, dass es den Kommissionen überlassen werden soll, ob über die Berichte beraten wird oder nicht. Der Ständerat hielt an seiner ursprünglichen Fassung fest mit der Begründung, dass sich die zuständigen Kommissionen mindestens einmal jährlich fundiert mit den internationalen parlamentarischen Versammlungen auseinandersetzen sollen. Auch damit verbessere sich die Koordination von aussenpolitischen Tätigkeiten des Parlamentes, und würden die Ziele dieser parlamentarischen Initiative erreicht. Die APK-NR hat auch diese Differenz eingehend geprüft und erachtet sie als unwesentlich, zumal es Aufgabe der zuständigen Kommission ist, zu beurteilen, wie intensiv die entsprechenden Berichte beraten werden sollen.

Ich bitte Sie im Namen der APK-NR, auch hier dem Ständerat zu folgen.