Maier Thomas · Nationalrat · 2012-09-18
Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-18
Wortprotokoll
Betreffend Artikel 24 haben wir bekanntlich hier im Nationalrat ziemlich unbestritten die sogenannte Protokollierungspflicht eingeführt. Erfreulich ist, dass der Ständerat diese übernommen hat. Allerdings hat er noch den Zusatz eingefügt, dass dieses Protokoll dem Kunden schriftlich auszuhändigen sei. Die Kommission schliesst sich hier mit 14 zu 11 Stimmen dem Ständerat an. Der Ständerat hat sich - mit dieser Ergänzung - dem Nationalrat mit 26 zu 12 Stimmen angeschlossen.
Die vom Ständerat eingefügte Ergänzung ist unserer Meinung nach sinnvoll. Sie hilft, in Streitfragen, die hoffentlich selten auftreten, Beweise für die getroffenen Abmachungen und geführten Gespräche zu haben. Wie Sie gehört haben, wird kritisiert, dies sei für Privatkunden sicherlich sinnvoll; gerade für Personen, die Anlageentscheide für eine ganze Firma fällen, sei dies nicht praktikabel und auch nicht nötig. Der Mehrheit der Kommission geht es hier aber um einen wichtigen Grundsatz, den wir so festschreiben wollen. Wie und wo genau dies dann umgesetzt wird, zu welchen Bedingungen exakt, muss sowieso in einer Verordnung festgelegt werden. In dieser Verordnung kann dann auch auf die speziellen Bedürfnisse, wie erwähnt, Rücksicht genommen werden.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, hier der Mehrheit zu folgen und die Differenz mit dem Ständerat auszuräumen.