Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-18
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Eine Nachweispflicht für den rechtmässigen Erwerb von Vermögenswerten würde auch politisch exponierte Personen aus den Nachbarländern treffen. Wir haben hier in vielfältiger Hinsicht Beziehungen mit diesen europäischen Nachbarländern. Ein fundierter Nachweis wäre - entgegen dem, was Frau Nationalrätin Kiener Nellen annimmt - mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden; ich werde noch darauf zurückkommen.
Wir haben die Sperrverordnungen des Bundesrates über die Vermögenswerte gewisser Personen aus nordafrikanischen Staaten, die gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung erlassen wurden und präventiv wirken. Die Frage, ob die gestützt darauf gesperrten Vermögenswerte aus Verbrechen stammen, muss im Rahmen von allfälligen Strafverfahren und Rechtshilfegesuchen geprüft werden; sie ist dort zu beurteilen. Dass die Finanzintermediäre Gelder von Personen auf der Liste der Sperrverordnungen nicht aufgrund des Geldwäschereigesetzes gemeldet bzw. gesperrt haben, stellt für sich alleine betrachtet noch nicht automatisch eine Verletzung der Sorgfalts- und Meldepflichten dar. Das ist erst dann der Fall, wenn sich im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs, eines Rechtshilfeverfahrens oder in einem Strafverfahren erweisen würde, dass es wirklich Gelder sind, die aus einem Verbrechen stammen.
Zur Situation, wie wir sie heute haben - Frau Nationalrätin Kiener Nellen hat darauf hingewiesen -: Die Finma hat im Nachgang zu den erlassenen Sperrverordnungen den Umgang der Banken, der Finanzintermediäre mit diesen politisch exponierten Personen abgeklärt. Sie hat im November 2011 Bericht erstattet. Sie hat dort festgehalten, dass die meisten Finanzinstitute ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind. Sie hat darauf hingewiesen, dass bei vier Finanzinstituten ein Enforcement-Verfahren eröffnet werden musste. Sie stellt aber auch fest, dass ein Regulierungsbedarf über das hinaus, was wir heute haben, nicht besteht.
Jetzt kann man natürlich sagen: Vier von zwanzig haben nicht vollständig erfüllt; die grosse Mehrzahl hat aber diese Sorgfaltspflichten vollständig erfüllt. Bei den vier kann davon ausgegangen werden, dass sie künftig ihre Pflichten auch erfüllen werden. Da fragt es sich schon, wenn man eine solche Situation hat, ob es sich wirklich rechtfertigen würde, zusätzliche Regulierungen zu schaffen, zusätzlichen administrativen Aufwand zu provozieren. Da würden, so meine ich, Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander stehen.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.