Joder Rudolf · Nationalrat · 2012-09-20
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-20
Wortprotokoll
Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte beschlossen im Januar 2010, die Parlamentarische Verwaltungskontrolle mit einer Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes zu beauftragen. In den letzten Jahren wurde wiederholt Kritik geäussert wegen zu kurzen Fristen, fehlender Transparenz bei der Adressatenauswahl, fehlender Transparenz bei der Verwertung der Stellungnahmen usw.
Die GPK des Nationalrates nahm im September 2011 vom Evaluationsbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle Kenntnis und formulierte anschliessend verschiedene Empfehlungen. In diesen Empfehlungen forderte die GPK den Bundesrat auf, die Koordinationsrolle der Bundeskanzlei klar zu definieren, die Transparenz bei der Kommunikation der Ergebnisse zu verbessern, das konferenzielle Verfahren abzuschaffen und für verkürzte Konsultationsfristen eine Begründungspflicht einzuführen. Zudem wurde der Bundesrat aufgefordert, abzuklären, ob es zweckmässig ist, mit Anhörung und Vernehmlassung weiterhin an zwei Verfahren festzuhalten.
Mit Datum vom 15. Februar 2012 hat der Bundesrat zu den Empfehlungen der GPK Stellung genommen. Er anerkennt, dass Verbesserungsmöglichkeiten bestehen, und er schlägt verschiedene Anpassungen auf der Stufe Gesetz und Verordnung vor. Dagegen lehnt er ein Neukonzept des Konsultationsverfahrens ab.
Damit den Forderungen und Empfehlungen der GPK des Nationalrates mehr Nachdruck verschafft werden kann, beschloss die GPK einstimmig, drei Postulate einzureichen, und diese drei Postulate stehen heute auf der Traktandenliste.
Mit dem ersten Postulat wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie mehr Transparenz bei der Kommunikation der Ergebnisse erreicht werden kann. Die GPK will, dass Auskunft darüber gegeben wird, welche Auswirkungen die Eingaben im Vernehmlassungsverfahren auf die ursprüngliche Vorlage gehabt haben.
Mit dem zweiten Postulat wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob er wirklich an der konferenziellen Anhörung festhalten will. Für die GPK ist die konferenzielle Anhörung nicht zweckmässig, weil es rund fünfzig ständige Vernehmlassungsteilnehmer gibt und die Verfahren, mit Ausnahme bei Dringlichkeit, grundsätzlich immer schriftlich durchzuführen sind.
Beim dritten Postulat geht es um die beiden Verfahren Anhörung und Vernehmlassung. Der Bundesrat hat beschlossen, nicht mehr an diesen zwei verschiedenen Verfahren festzuhalten. Mit dem dritten Postulat wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, ob die unterschiedliche Zielsetzung der beiden Instrumente nicht auch weiterhin zwei verschiedene Verfahren rechtfertigt.
Im Namen der einstimmigen GPK bitte ich Sie, die drei Postulate anzunehmen.