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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-09-20

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-20

Wortprotokoll

Es geht tatsächlich um eine Differenz bei der Übergangsregelung. Es ist ein politischer Entscheid, ob Sie die Frist von fünf Jahren beibehalten wollen, wie das der Ständerat vorschlägt, oder an der Frist von zehn Jahren festhalten, wie Ihnen das die Minderheit Ihrer Kommission vorschlägt. Selbstverständlich bin ich der Meinung, dass wir die Übergangsfrist so lange wie möglich machen sollten, damit die Leute, die im Moment von der Pauschalbesteuerung profitieren, nicht sofort die Kantone verlassen müssen und allenfalls zu rasch Steuerausfälle zu beklagen sind, die nicht wieder wettzumachen sind.

Die zweite Ausnahme betrifft die Behandlung der über 65-Jährigen. Es wurde gesagt, Regelungen, mit denen einzelne Altersgruppen anders behandelt werden, seien in unserem Gesetz nicht vorgesehen. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben ja auch einen bilateralen Vertrag mit der EU, und da werden die über 65-jährigen ehemaligen EU-Beamten, die in der Schweiz ihren Lebensabend verbringen, steuerlich auch anders behandelt. Es ist also durchaus so, dass es eine Sonderbehandlung für ältere Leute gibt.

Ich empfehle Ihnen deshalb, auch diese Ausnahme für über 65-Jährige beizubehalten und ihnen zu ermöglichen, ihren Lebensabend in der Schweiz zu verbringen, ohne dass sie im Alter von über 65 Jahren noch umziehen müssen.

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