Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-09-24
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-24
Wortprotokoll
Die Minderheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen mit 11 Stimmen - gegen 13 Stimmen der Mehrheit -, die beiden Ziffern nicht anzunehmen.
Bezüglich der stärkeren Einschränkung von Gefahrguttransporten auf der Strasse muss man vorausschicken, dass solche Gefahrguttransporte heute nur über den Simplon möglich sind, weil die Gefahrguttransporte in langen Alpentunnels ohnehin schon sehr stark eingeschränkt sind. Die Minderheit ist der Auffassung, dass das Landverkehrsabkommen mit der EU durchaus genügt. Die EU-Vorschriften sind scharf genug, und es ist im Interesse unserer Wirtschaft nicht erstrebenswert, diese Vorschriften noch zu ergänzen, obwohl es selbstverständlich nicht verboten ist. Wir könnten das theoretisch tun, soweit wir autonom sind, aber unseres Erachtens genügen diese Vorschriften. Und wie gesagt: Bereits heute sind Gefahrguttransporte nur über den Simplon möglich; weitere Einschränkungen würden unter Umständen eine Umfahrung unseres Landes mit Transporten dieser Art provozieren und damit die Güter für unsere Wirtschaft und für unsere Industrie entsprechend verteuern.
Die zweite Forderung ist an sich ein Widerspruch zur Form des Vorstosses. Es geht hier gesamtheitlich um eine Motion; Ziffer 6b der Motion verlangt aber eine Prüfung und ist somit eigentlich ein Postulat, ein Prüfungsauftrag.
Aber abgesehen davon sind wir der Meinung, dass wir die beiden Geschäfte Verlagerung und Sanierung Gotthard-Strassentunnel nicht miteinander vermischen sollten. Wie Sie wissen, bezieht sich das Verlagerungsziel auf den Alpenschutz von Grenze zu Grenze. Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung sagt ausdrücklich, dass der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene zu erfolgen habe. Mit anderen Worten ist es keine Frage des Gotthard-Strassentunnels, sondern eben der Verlagerungspolitik von Grenze zu Grenze. Wenn Sie diese Bestimmung umsetzen und die Koordination mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels kombinieren möchten, nehmen Sie unter Umständen in Kauf, dass in den beiden Kantonen Uri und Tessin permanente Verladestationen entstehen und dort auch stehen bleiben. Das ist aber nicht die [PAGE 1609] Meinung unserer Kommission in diesem Stadium. Vielleicht kann es das Ergebnis sein, aber es ist nicht unser Ziel, und es ist nicht Bestandteil der Verlagerungspolitik.
In Erwägung dieser Vor- und Nachteile hat der Ständerat diese beiden Ziffern 6a und 6b sehr knapp gutgeheissen, nämlich nur mit 19 zu 18 Stimmen, und Ihre Kommission wie gesagt auch nur relativ knapp, nämlich nur mit 13 zu 11 Stimmen.
Ich bitte Sie namens der Minderheit, diese beiden Punkte nicht gutzuheissen.