Steiner Rudolf · Nationalrat · 2001-06-18
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-18
Wortprotokoll
Nach dem Antrag der Minderheit Hofmann Urs soll eine Korrektur des Höchstbetrages nicht nur bei der Verabschiedung des Voranschlages oder seiner Nachträge vorgenommen werden können, sondern auch im Zeitpunkt der Genehmigung der Staatsrechnung. Diese Ergänzung ist nach Meinung der Mehrheit der Kommission nicht nötig und nicht erwünscht. Nicht nötig, weil eine generelle nachträgliche Korrektur des Höchstbetrages zu einer unnötigen Verpolitisierung führen würde, und nicht erwünscht, weil erstens das Parlament bei den Budgetnachträgen, z. B. nach einem konjunkturellen Einbruch, reagieren kann und zweitens die Einnahmen bei der Staatsrechnung ohnehin nachkalkuliert und nach der neuesten wirtschaftlichen Entwicklung korrigiert werden. Der Konjunkturfaktor wird gegebenenfalls entsprechend stärker gewichtet. Wie bereits anderweitig ausgeführt, erlaubt das einen höheren Ausgabenplafond. Der Minderheitsantrag ist also eine unnötige, nicht erwünschte Ergänzung.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen, den Antrag der Minderheit Hofmann Urs abzulehnen.