Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-24

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-24

Wortprotokoll

Angesichts der Lage in Syrien hat das Bundesamt für Migration im Juni 2011 beschlossen, keine Gesuche von Asylsuchenden aus Syrien zu entscheiden, wenn die Asylgesuche abgelehnt werden müssten. Zudem führt das Bundesamt zurzeit keine zwangsweisen Wegweisungen für Personen aus Syrien in deren Heimatland aus. Aufgrund dieser Praxis ist sichergestellt, dass alle Syrerinnen und Syrer, die sich in der Schweiz aufhalten, hier den notwendigen Schutz erhalten. Dieses Entscheidmoratorium bedeutet aber nicht, dass die Behandlung von syrischen Asylgesuchen ausgesetzt wird. Entscheide, in welchen Asyl gewährt oder eine vorläufige Aufnahme angeordnet wird, werden nach wie vor erlassen, wenn auch mit nachgelagerter Priorität. Dies entspricht der aktuellen Behandlungsstrategie des Bundesamtes für Migration. Offensichtlich unbegründete Asylgesuche und Gesuche aus Ländern, für welche sich der Vollzug rasch und einfach gestaltet, werden jetzt prioritär behandelt. Damit können wir bei diesen Fällen kurze Verfahren gewährleisten und mittelfristig die Unterbringungsstrukturen entlasten.