Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2012-09-27
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-09-27
Wortprotokoll
Wir, die BDP-Fraktion, bestreiten überhaupt nicht, dass es in den letzten Jahren in der Schweiz und im Ausland zu Lohnexzessen gekommen ist. Diese können tatsächlich zu wirtschaftlichen, aber vor allem auch zu sozialen und gesellschaftlichen Problemen führen - das ist keine Frage. Diese Lohnexzesse gilt es ganz klar einzuschränken. In diese Richtung wurde aber bereits einiges [PAGE 1734] getan. Nach der Finanzkrise 2008 wurden neue Regelungen erlassen, um die Vergütungen in den Finanzinstituten besser eingrenzen zu können. Im öffentlichen Sektor legt der Staat als Arbeitgeber oder Eigner öffentlich-rechtlicher Anstalten Höchstgrenzen für die Löhne fest.
Ganz allgemein basiert die Lohnpolitik in der Schweiz auf bewährten Grundsätzen. Bei den niedrigen und mittleren Löhnen spielen die Sozialpartnerschaft und die Gesamtarbeitsverträge eine wichtige Rolle. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung unterstützt die öffentliche Hand die Bestrebungen der Sozialpartner, mit Gesamtarbeitsverträgen auf Branchenebene Mindestarbeitsbedingungen festzulegen.
Die Festlegung der Saläre ist grundsätzlich Sache der Unternehmen. Der Staat soll bei privaten Unternehmen auch nicht direkt bei der Festsetzung eingreifen. Er kann aber durch das Aktien- und Rechnungslegungsrecht Leitplanken in Bezug auf die Corporate Governance aufstellen. Wir von der BDP sind auch der Meinung, dass die aktienrechtlichen Bestimmungen zur Corporate Governance im Allgemeinen und die Bestimmungen zu den Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften im Speziellen verbessert werden müssen. Wir haben daher auch ausdrücklich den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" unterstützt.
Wir sind aber ebenso überzeugt, dass die Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" zu weit geht und unserem Land mehr schaden als nützen würde. Sie würde eine Regulierung mit sich bringen, die unser Land wirtschaftlich geradezu abwürgen würde. In den hohen Lohnbereichen wären rund 7700 Arbeitnehmende von dieser Initiative betroffen. Diese beziehen eine Lohnsumme von geschätzten 8,5 Milliarden Franken. Allein an die Sozialwerke leisten diese Personen einen Beitrag von fast 1 Milliarde Franken; die Steuerabgaben dieser Personen ergeben die stolze Summe von 2,4 Milliarden Franken. Hinzu kommen bei den Kantonen und Gemeinden noch Steuern auf Vermögen, welche in der Regel bei so hohen Einkommen erheblich sind. In der Steuerperiode 2008 stammten bei der direkten Bundessteuer 21 Prozent der gesamten Einnahmen von Personen mit einem Reineinkommen von über 600 000 Franken. Das zeigt auch die Progression bei den Einkommenssteuern auf.
Wir fragen uns auch, was diese Leute mit hohen Löhnen im Falle einer Annahme der Initiative machen würden. Wie viele würden die Schweiz verlassen? Wie viele betroffene Unternehmungen würden unserem Land den Rücken kehren? Auf jeden Fall würden unserem Land hohe Steuerbeträge und den Sozialwerken hohe Beitragssummen verlorengehen.
Darüber hinaus wäre auch damit zu rechnen, dass ganze Branchen aus der Schweiz verlagert würden. Dabei dürfte es sich sehr oft um Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung handeln; man stelle sich zum Beispiel einen Konzernsitz einer internationalen Grossunternehmung vor. Weiter wären Zulieferbetriebe von einer Abwanderung negativ betroffen. Aber auch Arbeitsplätze in der inländischen Produktion würden mittelfristig gefährdet, wenn beispielsweise die oberste Leitung von Schweizer Unternehmen wegen der zu restriktiven Lohnregulierung ins Ausland abwandern würde. Die Abwanderungsbewegungen wären also über die direkten Effekte hinaus mit einem allgemeinen Verlust an Wertschöpfung innerhalb unseres Landes verbunden.
Die 1:12-Initiative würde dem Werkplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz Schaden zufügen. Sie ist zu restriktiv und absolut unrealistisch. Die BDP-Fraktion lehnt sie daher entschieden ab.