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Stadler Markus · Ständerat · 2012-09-20

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-09-20

Wortprotokoll

Ich schicke voraus, dass ich mich dem Eintretensantrag anschliessen werde, nicht zuletzt, weil es sich um ein nachträgliches Bereinigungsgeschäft handelt, das mit dem NFA zu tun hat.

Meine Bemerkungen beschränken sich auf vier Themen. Es liegt eine wesentliche, indirekte Strassenförderungsvorlage vor uns. 376 Kilometer Strasse werden von den Kantonen zum Bund verschoben. Die Kantone werden damit finanziell stark entlastet, wenn auch recht unterschiedlich. Man kann davon ausgehen, dass die Kantone das eingesparte Geld weiterhin für Strassenbelange ausgeben werden, insbesondere jene Kantone, die Spezialfinanzierungen kennen.

Die Entlastung der Kantone durch den Bund ist sehr grosszügig ausgefallen. Argumentiert wird im Wesentlichen mit dem nationalen Interesse, was ich im Allgemeinen nachvollziehen kann. Ich stelle aber in Bezug auf das Verhalten des Bundesrates einen gewichtigen Unterschied zu jener Antwort fest, die ich auf die Frage der Mitfinanzierung der interkantonalen Alpenstrassen durch den Bund in meiner Interpellation 10.3649 erhalten habe - es ging wohlverstanden nicht um die Übernahme, sondern um die Mitfinanzierung. Nun, beim Netzbeschluss: Grosszügigkeit. Damals, bei den Alpenstrassen: unverbindliches Verständnis, gepaart mit Abwehr.

Mit der Übernahme von konkreten Strassenprojekten durch den Bund sollten wir als Bundesgesetzgeber vorsichtig sein. Der Netzbeschluss darf nicht dazu benützt werden, Projekten, die in den Kantonen stark umstritten sind, durch diese Übernahme gleichsam die Absolution erteilen zu wollen. Damit eigentliche Projekte vom Bund übernommen werden, müssen die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sein: Es müssen also baureife Vorhaben sein, denen kein möglicher oder effektiver Gerichtsentscheid entgegensteht.

Bei der Vignettenhöhe unterstütze ich eigentlich den nationalrätlichen Beschluss von 70 Franken. Zum einen ist die Vignette kilometerunabhängig und damit für das Verhalten der Inländer, das heisst für das Berücksichtigen ihrer eigentlichen Kosten, aus verkehrspolitischer Sicht suboptimal. Zum andern werden die 100 statt 70 Franken eine Ausgabenbeschleunigung im Strassenbau zur Folge haben, was nicht ohne Weiteres zu unterstützen ist. Weil der Strassenverkehr heute seine Kosten nicht selbst trägt und wir eine zweckgebundene Finanzierung kennen, bringt mich das in eine Zwickmühle. Deshalb habe ich keinen Antrag gestellt.

Ich möchte aber festhalten, dass auch mit einem Vignettenpreis von 100 Franken der Strassenverkehr seine externen Kosten, namentlich die Kosten der Umweltemissionen, nicht annähernd selbst trägt und wir da noch grossen Handlungsbedarf haben.