Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-09-20
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-09-20
Wortprotokoll
Ich widerspreche Herrn Luginbühl wirklich ungern, aber ich muss einige seiner Aussagen korrigieren. Herr Nationalrat Grunder hat schon im Rahmen der nationalrätlichen Debatte behauptet - und Sie haben das heute übernommen -, der Kanton Bern habe die beiden Projekte im Rahmen der Agglomerationsprogramme eingegeben. Ich habe diese Behauptung prüfen lassen, und sie stimmt wirklich nicht. Der Kanton Bern hat im Rahmen der ersten Generation der Agglomerationsprogramme von Langenthal und auch vom Autobahnzubringer Emmental gesprochen. Er hat sie aber nicht als Projekte des Agglomerationsverkehrs zur Mitfinanzierung eingereicht, sondern nur davon gesprochen, dass das einer langfristigen [PAGE 818] Planungsabsicht entspreche. Es ist ein Unterschied, ob ein Kanton von Planungsabsichten spricht oder ob er konkret Projekte zur Mitfinanzierung eingibt. Das hat der Kanton Bern nachweislich - ich habe das wirklich prüfen lassen, wir können Ihnen das schriftlich dokumentieren - nicht gemacht.
Jetzt läuft die zweite Phase. Ob der Kanton Bern das im aktuellen zweiten Programm angemeldet hat, dazu äussere ich mich nicht, aber das müsste er getan haben. Solange es nur Planungsabsichten sind, reicht es nicht für eine konkrete Mitfinanzierung.
Bei der zweiten Behauptung kann ich mich dem Kommissionssprecher anschliessen. Die Kriterien bezüglich der Frage, was eben nationalstrassenwürdig ist, wurden mit den Kantonen erarbeitet. Es sind Kriterien, die heute nach wie vor Gültigkeit haben. Es ist leider so, dass beide Projekte die Kriterien, gross- und mittelstädtische Agglomerationen untereinander zu verbinden oder eben die Netzsicherheit auf den Hauptachsen sicherzustellen, nicht erfüllen. Sie haben es selber gesagt: Langenthal hat 15 000 Einwohner. Es gehört deshalb definitionsgemäss nicht zu den mittelstädtischen Agglomerationen der Schweiz. Diese Definition ist im Sachplan Verkehr verbindlich festgelegt worden. Wir haben untersucht, ob man das als Grenzfall betrachten könnte, wenn man die künftige Entwicklung der Bevölkerung hinzuzählen würde. Auch das erlaubt es nicht, Langenthal als nur annähernd mittelstädtische Agglomeration zu qualifizieren.
Was Burgdorf und das untere Emmental betrifft, so umfasst die ganze Agglomeration rund 27 000 Einwohner, aber auch hier sind wir deutlich unter dem zu berücksichtigenden Schwellenwert. Deshalb hat man hier eine kleinstädtische Agglomeration, wie in meiner Region Freiamt übrigens auch. Wohlen und Bremgarten entsprechen etwa diesen Grössenverhältnissen. Wir haben keine Chance, obwohl das auch eine Wachstumsregion ist, dass unsere Hauptstrassen als Nationalstrassen qualifiziert werden. Es ist also nicht die einzige Region, die einer kleinstädtischen Agglomerationen angehört, die die Kriterien für den Sprung zu einer mittelstädtischen Agglomeration nicht erfüllen.
Auch die Redundanz wurde geprüft. Hier ist das Problem vor allem dasjenige, dass grossräumige Ausweichrouten auf Hochleistungsstrassen für den Ost-West-Verkehr vorhanden sind und dass kleinräumige Umfahrungen über das untergeordnete Netz nicht gemeint sind. Auch hier sind deshalb die Kriterien ganz klar nicht erfüllt. Auch wenn mir das Emmental sehr sympathisch ist, müssen wir für die ganze Schweiz dieselben Kriterien anwenden; diese sind leider im Falle dieser beiden Projekte nicht erfüllt.
Wir sind völlig einverstanden: Das Verkehrsvolumen ist gross, gerade weil dort relativ viele Gewerbe- und Industriebetriebe bestehen. Es ist ein Problem, das der Kanton Bern lösen muss. Man muss für diese vielbefahrenen Strassen wahrscheinlich Umfahrungslösungen finden; das ist aber nicht in der Kompetenz des Bundes. Wie dargelegt, kann der Bund einzig, falls der Kanton Bern diese Projekte im Rahmen der Agglomerationsprojekte eingibt - konkret als Projekte, nicht als Planungsabsicht -, eine Mitfinanzierung im Rahmen der vorhandenen Mittel prüfen.
Ich muss Sie daher bitten, bei den mit den Kantonen erarbeiteten Kriterien und deshalb bei der Ihnen vorliegenden Zuteilung, was eine Nationalstrasse ist, zu bleiben und den Einzelantrag Luginbühl abzulehnen.