Tschuppert Karl · Nationalrat · 2001-06-18
Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-18
Wortprotokoll
Im Gegensatz zu Herrn Günter beantragt die FDP-Fraktion, bei der bisherigen Praxis zu bleiben, Bundesrat und Ständerat zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Günter abzulehnen.
Gemäss geltendem Recht erhalten unter anderem jene Personen keinen Waffenerwerbsschein, die wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind, solange dieser Eintrag nicht gelöscht ist. Der Tatbestand der Wiederholung betrifft sowohl die Verbrechen wie auch das Vergehen. Die Minderheit will nun das Gesetz insofern verschärfen, als ein einziges Verbrechen - ich wiederhole: ein einziges Verbrechen - zur Verweigerung des Waffenscheins führen kann.
Nach Strafgesetzbuch hat das zur Folge, dass auch Vermögensdelikte oder zum Beispiel Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes, die mit Kriminalität nichts zu tun haben, dazu führen können, dass Waffenerwerbsscheine verweigert werden. Das, Herr Günter, ist eine massive Strapazierung unseres Rechtsstaates.
Was wir verhindern wollen: Dass Kriminelle auf legalem Wege eine Waffe erwerben können. Das ist im ersten Teil von Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe d eindeutig geregelt. Die Praxis, wonach eine wiederholte Verurteilung nur dann Voraussetzung für eine Verweigerung eines Waffenerwerbsscheines ist, wenn es sich um eine strafbare Handlung handelt, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung zum Ausdruck bringt, hat sich bestens bewährt. Der Minderheitsantrag schiesst eindeutig über das Ziel hinaus. Das ist klar, wenn man die Nuancen kennt.
Ziel der Gesetzesrevision ist es, eine Straffung der Verfahren vorzunehmen und die Anwendbarkeit des Gesetzes zu vereinfachen. Diese Teilrevision haben wir nicht zum Anlass genommen, das Gesetz zu verwässern, wie das Herr Günter gestern auch im "SonntagsBlick" verkündet hat. Wir gehen in keinem einzigen Punkt hinter das geltende Recht zurück. Das ist entscheidend.
Nun hat der Bundesrat ja schon in der Frühjahrssession 2001 in Lugano angekündigt, dass er demnächst eine Botschaft vorlegen wird. Wir glauben ihm, im Gegensatz zu Herrn Günter. Diese Botschaft wird vor allem bestehende Lücken im Bereiche der Imitationswaffen schliessen. Gegen dieses Vorgehen haben wir überhaupt nichts einzuwenden. Dannzumal wird das Problem, das wir heute auf dem Tisch haben, sicher wieder zur Diskussion stehen.
Wenn der Bundesrat und die Verwaltung dann eine Verschärfung vorschlagen, muss genau umschrieben werden, was im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Waffenscheins konkret unter Verbrechen verstanden werden soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Bundesrat und Verwaltung den Räten einen undifferenzierten Vorschlag unterbreiten werden. Deshalb will die FDP-Fraktion jetzt bei der geltenden Praxis bleiben und bei der nächsten Revision in Kenntnis aller Fakten - und vor allem deren Auswirkungen - eine Neubeurteilung vornehmen.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen, den Antrag der Minderheit abzulehnen und die materiellen Diskussionen [PAGE 767] heute nicht zu führen. Mit Hüftschüssen, um in der Fachsprache zu sprechen, Herr Günter, kommt man diesbezüglich nicht weit.