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Markwalder Christa · Nationalrat · 2012-12-04

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-04

Wortprotokoll

Unter dem Deckmantel der Stärkung der direkten Demokratie will die SVP mit ihrer Volksinitiative den Bundesrat neu durch das Volk anstatt durch die Bundesversammlung wählen lassen. Das sieht zwar vielleicht auf den ersten Blick verlockend aus, ist aber dem schweizerischen demokratischen System mit seinem ausgeprägten Föderalismus und dem ausgeklügelten Minderheitenschutz völlig fremd. Mit einer Volkswahl des Bundesrates würden die Rechte der Bundesversammlung erheblich beschränkt und die sprachlichen Minderheiten sowie der Föderalismus massgeblich geschwächt. Das kann wirklich nicht im Interesse unseres Landes sein. Lassen Sie mich drei Argumente, die gegen die Volkswahl des Bundesrates sprechen, ausführen:

1. In der Schweiz mit ihren föderalen Strukturen und der sprachlichen, kulturellen und religiösen Diversität bildet eine Volkswahl der Regierung nicht unbedingt diese Vielfalt ab. Vielmehr besteht das Risiko, dass Partei- und Popularitätsinteressen und nicht das Gemeinwohl im Vordergrund stehen. Diesen Trend nehmen wir in der Mediendemokratie bereits heute wahr, wobei er sich bei einer Volkswahl des Bundesrates zum Nachteil unseres Landes verstärken könnte. Der Bundesrat soll dem Volk Rechenschaft ablegen für sein Tun und für sein Unterlassen, wofür die direkte Demokratie mit den regelmässig stattfindenden Volksabstimmungen Gewähr bietet und nicht etwa die Volkswahl des Bundesrates.

2. Seit dem Beginn der Globalisierung werden die Exekutiven weltweit gestärkt und die Parlamente, die direkt vom Volk gewählt werden, geschwächt, weil mehr Arbeit und Austausch in internationalen Exekutivgremien und auf bilateraler Ministerebene stattfinden. Eine weitere Kompetenzbeschränkung der Bundesversammlung dürfen wir nicht hinnehmen, auch wenn das Parlament selbst auf der internationalen Ebene aktiv ist und bilaterale Kontakte zu anderen Parlamenten pflegt. Für ausgewogene "checks and balances" ist wichtig, dass unser Parlament die Arbeit des von ihm gewählten Bundesrates kontrolliert und das Gremium nicht etwa autark walten lässt, was bei einer Volkswahl des Bundesrates ein nicht zu unterschätzendes Risiko darstellt. Gerade nach der gestrigen Debatte über eine ausgebaute Verfassungsgerichtsbarkeit ist es ja ein Paradox, dass jene politischen Kräfte, die sich für den Erhalt des parlamentarischen Rechts, sich bei der Gesetzgebung über die Bundesverfassung hinwegzusetzen, starkgemacht haben, heute bei der Wahl des Bundesrates für den Wegfall der parlamentarischen Rechte plädieren.

3. Mein drittes Argument basiert auf der Kohäsion unseres Landes. Selbst wenn die neue Verfassungsbestimmung einen Minderheitenschutz mit zwei Personen aus der französisch- und/oder italienisch- bzw. rätoromanischsprachigen Schweiz vorsieht, ist eine ausgewogene Vertretung der sprachlichen Minderheiten nicht garantiert. Im Gegenteil, die Romandie, die italienischsprachige Minderheit sowie die Rätoromanen werden gegeneinander ausgespielt, wenn sie nur zwei garantierte Sitze haben. Die Kantonsklausel wurde in einer demokratischen Volksabstimmung vor dreizehn Jahren aufgehoben, es muss aber weiterhin unser Anliegen sein, dass die verschiedenen Sprachregionen, dass Stadt und Land sowie selbstverständlich die unterschiedlichen politischen Überzeugungen im Bundesrat vertreten sind. Nicht zu vergessen sind dabei die Frauen, die während langer Zeit im Bundesrat gar nicht und dann sehr unterrepräsentiert waren. Die komfortable Situation mit drei Bundesrätinnen ist nicht einfach gegeben, sondern hängt direkt davon ab, wie die Bundesversammlung die Regierung wählt. Auch bezüglich Geschlechterparität kann die Bundesversammlung besser Hand bieten, als dies das Volk bei einer Volkswahl des Bundesrates könnte.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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