Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-12-04

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-04

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Volksinitiative einstimmig ab. Sie lehnt den Minderheitsantrag II grossmehrheitlich und den Minderheitsantrag III einstimmig ab. Die Referentinnen und Referenten unserer Fraktion werden im Weiteren näher auf die Frage der Berücksichtigung der sprachlich-kulturellen Minderheiten in unserem Land durch die Initiative eingehen, ebenso auf die Aspekte des Föderalismus, auf die Auswirkungen einer Annahme der Initiative auf die Parteien, insbesondere auf die Parteifinanzen. Schliesslich werden sich noch zwei Mitglieder unserer Fraktion zum Minderheitsantrag II äussern.

Unter all diesen Aspekten lehnt unsere Fraktion die Volksinitiative klar ab. Generell geht es uns um das gesamtheitliche Funktionieren unseres politischen Systems mit Exekutive, Legislative und Volk. Mit der Einführung der direktdemokratischen Elemente auf Verfassungs- und auf Gesetzesstufe in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde das System verankert, das wir heute kennen. Später wurde es nur noch im Hinblick auf das Staatsvertragsreferendum ergänzt. Würde nun die Exekutive vom Volk gewählt, wäre die Legitimation dieses einen Elementes in diesem Dreiersystem höher als die Legitimation der Legislative, des Parlamentes.

Wollen wir diese Gewichtsverschiebung? Unsere Fraktion will sie nicht. Vor allem erachten wir die Konkordanz und das Kollegialitätsprinzip innerhalb der Exekutive bei Annahme der Initiative als gefährdet. Der Bundesrat, vom Volk gewählt und damit nach einem von den Parteien geprägten Wahlkampf, könnte sich nicht mehr im gleichen Ausmass der Kollegialität widmen und nicht mehr im gleichen Ausmass die gemeinsamen Verfassungs- und Gesetzesprojekte vertreten, sei es hier im Parlament, sei es vor dem Volk.

Die Quote, die vorsieht, dass mindestens zwei Mitglieder aus der italienisch- und französischsprachigen Schweiz stammen müssen, überzeugt uns ebenfalls nicht. Wo sind hier, um es vorwegzunehmen, die Rätoromanen geblieben? Die Rätoromanen sind bei dieser Initiative auf der Strecke geblieben. Wir wollen das nicht. Für uns sind auch diese Sprache und diese Kultur wichtig; wir wollen sie nicht hintanstellen oder gar vergessen. Die italienischsprachige, kleinere Minderheit der beiden anderen Sprachminderheiten wäre praktisch nur die Wasserträgerin für die Romandie, mit noch geringerer Aussicht auf einen eigenen Bundesrat.

Wir wollen auch keine Quoten-Bundesratsmitglieder. Falls die beiden Kandidaten mit den besten Wahlresultaten aus der französisch- und der italienischsprachigen Schweiz bei diesen Volkswahlen nämlich hinter den Plätzen sechs und sieben wären, würden sie nachrücken, und die deutschsprachigen Kandidaten mit besseren Wahlresultaten würden aus dem Rennen fallen. Wir hätten Quoten-Bundesratsmitglieder, was wir ablehnen, wie wir bekanntlich auch die Forderung nach Quotenfrauen ablehnen.

Noch ein Wort zur Minderheit II (Amarelle), die von einigen Mitgliedern unserer Fraktion unterstützt wird: Sie haben es gehört, letzte Woche hat auch der Ständerat die Staatsleitungsreform abgelehnt. Das Geschäft ist damit definitiv erledigt. Teil dieser Staatsleitungsreform war die Grösse des Bundesrates. Konkret ging es bei dieser Staatsleitungsreform und bei einer Standesinitiative Tessin um die Frage, ob es neun Mitglieder sein sollen. Dieses Begehren ist in unserer und in der zweiten Kammer abgelehnt worden. Deswegen scheint es uns verfehlt, bereits einige Tage später wieder auf das Thema zurückzukommen.

Man kann sich auch fragen, ob ein Gegenvorschlag in diese Richtung zulässig ist. Rechtlich mag es zulässig sein, da es bei der Volksinitiative unter anderem auch um die Repräsentativität des Bundesrates geht und damit auch die Anzahl der Bundesratsmitglieder gemeint sein kann; seien wir grosszügig, lassen wir diesen Gegenvorschlag zu. Inhaltlich aber ist der Gegenvorschlag dadurch nicht besser. Wir sind der Meinung, dass auch materiell die Vergrösserung des Bundesrates nicht angebracht ist. Wir verweisen hier auf die Diskussion im Zusammenhang mit der Regierungsreform, die wir ja erst kürzlich abgeschlossen haben.

Ganz kurz zusammengefasst: Rein führungstheoretisch müsste man ein Gremium wie den Bundesrat als Exekutive eher verkleinern als noch vergrössern. Aber das steht ja nicht zur Diskussion. Die Minderheit II formuliert zudem unseres Erachtens einen sehr schwammigen Minderheitenschutz, den wir in dieser Form auch nicht wollen. Deshalb lehnt eine grosse Mehrheit unserer Fraktion den Antrag der Minderheit II ab.

Einstimmig lehnen wir hingegen den Antrag der Minderheit III (Glättli) ab. Hier wird die Volkswahl mit der Grösse des Gremiums und zusätzlich mit einer Transparenzforderung bezüglich Wahlkampffinanzierung vermischt. Das kann an sich jeder für sich unterstützen oder auch nicht, aber diese Vermischung führt dazu, dass die unverfälschte Willensäusserung des Stimmbürgers und der Stimmbürgerin verunmöglicht wird. Wer die Volkswahl will und gleichzeitig vielleicht auch neun Bundesratsmitglieder, will unter Umständen keine Finanzierungstransparenz. Wer die Volkswahl will und Transparenz bei der Wahlfinanzierung, will unter Umständen nicht neun Bundesratsmitglieder. Diese Willensäusserung ist beim Antrag der Minderheit III nicht möglich.

Aus diesen Gründen lehnen wir die Initiative und die Anträge der Minderheiten II und III ab.