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Gross Andreas · Nationalrat · 2012-12-04

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-04

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen, dass Sie so früh aufgestanden sind. Es geht um etwas, das die Politik in unserem Land grundsätzlich verändern würde. Im Sommer 2011 hat die SVP eine Volksinitiative zur Wahl des Bundesrates durch das Volk eingereicht. Das ist eine Idee, mit der sie sich seit 1998 befasst hat. Die Initiative vereinigte 109 000 Unterschriften auf sich. Sie möchte eine Volkswahl des Bundesrates in einem nationalen Wahlkreis nach dem Majorzsystem, mit zwei Wahlgängen. Sie reserviert zwei Mitglieder für die sogenannt lateinische Schweiz, wobei sie alle Gebiete aufzählt, in denen Nichtdeutschsprachige wohnen. Der Bundespräsident würde aus der Mitte des Bundesrates gewählt.

Die SPK empfiehlt Ihnen als Zweitrat mit 16 zu 7 Stimmen, die Volksinitiative den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen. Auch gibt sie der Petition Wäfler, die das Gleiche verlangt, keine Folge. Die Minderheit II (Amarelle) mit fünf Mitgliedern möchte einen Gegenvorschlag machen: Sie möchte keine Volkswahl, aber sie möchte die Repräsentanz des Bundesrates durch die Erhöhung der Anzahl Bundesräte auf neun und eine andere, bessere Vertretung der lateinischen Sprachen bzw. der Welschen, der Tessiner und der Südbündner garantieren. Die Minderheit III (Glättli) nimmt die Volkswahl auf, möchte aber auch die Anzahl Bundesräte auf neun erhöhen und vor allem auch die Wahlkampffinanzierung transparent ausgestaltet haben.

Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns mit der Volkswahl des Bundesrates beschäftigen; auch unsere Vorgänger haben das eigentlich immer wieder gemacht. Ein solothurnischer Staatsrechtler, der in Zürich Professor war, hat in seinem grossen Buch dazu geschrieben, die Volkswahlidee sei wie "die Glut, die unter verschiedenen politischen Winden periodisch immer wieder aufflamme". Es geht aber bei jenen, welche die Volkswahl des Bundesrates verlangen, selten um eine bewusste Verschiebung der Gewichte zwischen den Institutionen, d. h. um ein anderes Verständnis der Demokratie. Vielmehr ist die Forderung primär eigentlich immer - und das werde ich anhand der historischen Beispiele aufzeigen - eine Folge anderer Überlegungen, meist einer subjektiven Unzufriedenheit über die Art, wie die eigene Partei, wie die eigenen Wähler im Bundesrat untervertreten seien, bzw. die Forderung ist die nach einer anderen Politik des Bundesrates. Diese komplexe Kritik reduziert man dann auf die simple Forderung nach einer Volkswahl.

Es wird immer wieder darauf verwiesen - und es trifft auch zu -, dass 1848 in der Verfassungskommission die Volkswahl nur mit 10 zu 9 Stimmen abgelehnt worden ist. Aber es ist ganz interessant, mit welchen Argumenten die Volkswahl damals begründet wurde. Es ging nicht um das, was uns heute beschäftigt. Vielmehr hat Herr Ochsenbein, einer meiner Lieblingsbundesräte, die Volkswahl verlangt, weil er Angst hatte, dass das kantonale Element die Bundespolitik prägen würde, wenn man im Nationalrat die Kantone zu Wahlkreisen macht - er sah für den Nationalrat das gesamte Land als Wahlkreis vor, verlor aber in dieser Sache. Er hat die Volkswahl nicht deshalb verlangt, weil er dem Volk ein solches Gewicht oder dem Bundesrat eine solche Legitimität verschaffen wollte, sondern weil er die nationale Politik gegenüber den kantonalen Interessen favorisieren wollte.

Herr Kölz, der das Bild mit der Glut gebraucht hat, hat dann gesagt, dass man 1848 ganz bewusst eine "Parlamentsausschuss-Regierung" gewählt habe - das ist eben das, was heute geändert würde, was diametral anders gemacht würde, wenn man die Volkswahl einführte. Man wollte keine Annäherung an die Monarchie, wie man gesagt hat, oder an ein Präsidialsystem, sondern wollte ganz bewusst "die Unterordnung der vollziehenden Behörde, der Exekutive, unter die oberste gesetzgebende Gewalt". Das heisst also: Mit der Wahl des Bundesrates durch das Parlament wollte man garantieren, dass sich der Bundesrat nicht über das Parlament hinwegsetzt; bei einer Volkswahl hätte er ja die gleiche Legitimation wie das Parlament. Ich komme noch darauf zurück.

1863 kam die Volkswahl zum ersten Mal wieder zur Sprache. Damals sagte der Basler Linksfreisinnige Wilhelm Klein interessanterweise, man müsse den Einfluss der Wirtschaftsverbände und der Wirtschaftsleute in der Landesregierung beschränken, deshalb müsse man die Volkswahl einführen.

1873, anlässlich der ersten Totalrevision der Bundesverfassung, sagte ein Genfer genau das Gegenteil von dem, was Ochsenbein gemeint hatte. Er sagte, man müsse die Volkswahl einführen, um das Gewicht der Kantone zu stärken; er sah es also genau umgekehrt.

Die erste Volksinitiative kam, nachdem 1891/92 das Volksinitiativrecht eingeführt worden war. Die direkte Demokratie mit dem Referendum war zwanzig Jahre vorher eingeführt worden und hatte die Gewichte zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verschoben und das Parlament sozusagen in den Sandwich zwischen Bundesrat und Volk geklemmt. Die Demokraten und die Sozialdemokraten, das waren zwei verschiedene Gruppierungen, hatten eine Doppelinitiative lanciert, um die Repräsentanz der Bevölkerung, der Bürgerinnen und Bürger, im Parlament zu stärken. Die Sozialdemokraten legten das Gewicht vor allem auf das Proporzsystem. Es war die erste von drei Initiativen, wobei die dritte dann, zusammen mit dem Generalstreik, tatsächlich zur Einführung des Proporzsystems führte. Die Demokraten wollten mit der Volkswahl eigentlich eine Verwaltungsreform initiieren. Sie wollten mehr Volksmänner in der Regierung - Frauen waren damals in der Politik noch nicht gleichberechtigt. Es gab also die gleiche Kritik an der falschen Repräsentation des Bundesrates.

1942 gelangte die zweite Volksinitiative, welche die Volkswahl verlangte, zur Abstimmung. Sie kam ausschliesslich von der SP, aber mit einer ganz ähnlichen Argumentation, wie sie heute die SVP vorbringt. Die SP war zwischen 1929 und 1939 eindeutig die stärkste Partei, mit einem Anteil von 26 bis 28 Prozent bei den Nationalratswahlen. Ihr wurde - im Unterschied zur BGP, die 1929 mit Rudolf Minger ihren ersten Bundesrat hatte - der Einsitz in den Bundesrat immer verwehrt. Sie war für die Volkswahl, um die Präsenz ihrer Partei im Bundesrat zu garantieren. [PAGE 1986]

1993 hat dann ein ehemaliger Kollege, Herr Hämmerle, aus Protest darüber, wie 1993 die Wahl von Frau Dreifuss erfolgte, auch die Volkswahl verlangt. Es war wiederum ein Protest gegen etwas anderes.

Wenn man die Unterlagen studiert, dann sieht man meines Erachtens, dass die SVP genau gleich motiviert war. Wie ich gesagt habe, hat sie das Thema seit 1998 beschäftigt, von dem Moment an, als ihr Bundesrat Ogi nicht mehr einfach nur der Mehrheit der Partei folgte, und auch als sein Nachfolger, Herr Schmid, dasselbe tat. Diese These lässt sich deshalb vertreten, weil in dem Zeitraum, als Herr Blocher im Bundesrat war, zwischen 2003 und 2007, die Volkswahlidee eigentlich vom Tisch war.

Wie Sie sich vorstellen können, war die Diskussion in der Kommission heftig und kontrovers. Man war sich zwar in einem Punkt einig, zog aus diesem gemeinsamen Punkt jedoch ganz unterschiedliche Konsequenzen. Man war sich einig, dass die Volkswahl die Legitimität des Bundesrates massiv erhöhen würde. Die SVP möchte dies. Aus Ärger über das Parlament möchte sie das Parlament schwächen. Mit einem mythischen Volksbegriff - darüber müsste man länger nachdenken - möchte sie, dass der Bundesrat "vom Volk" gewählt wird und "mit dem Volk" regiert, ohne Rücksicht auf Parteien und Parlament nehmen zu müssen. Das ist ein anderes Demokratieverständnis als das, welches wir bisher in der direkten Demokratie im Grunde genommen gehabt haben.

Die Mehrheit der Kommission möchte keine solche Gewichts- bzw. Machtverschiebung. Im Zuge der Internationalisierung und der zunehmenden Aufgaben wird der Bundesrat eh immer stärker gegenüber dem Parlament. Wenn er dann auch noch die gleiche Legitimität hätte, dann würde er dominieren. Das Parlament würde geschwächt, was nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wäre. Auch in einer direkten Demokratie braucht es ein starkes Parlament, weil die Bürger über das entscheiden, was im Parlament beschlossen worden ist.

Wir wären das einzige Land - und das, finde ich, ist ein wichtiges Argument, das in der Kommission von verschiedener Seite betont worden ist -, das jeden Minister wählen würde. Aber wir wären auch immer noch das einzige Land, das kein Gesetz zum Verhältnis zwischen Politik und Geld hat. Und ausgerechnet wir würden ein System wählen, das enorm geldintensiv wäre, das die Bundesräte beschäftigen würde und das die Kollegialität - auch ein gewolltes Prinzip von 1848 - und die Konkordanz, wie sie sich entwickelt hat, massiv untergraben würde. Jeder Bundesrat wäre, wenn er einzeln gewählt würde, noch mehr um seine Wiederwahl besorgt, anstatt auf das Ganze zu schauen und sich als Teil eines gleichen Ganzen zu verstehen.

Die Volkswahl ist keine "Komplettierung" der direkten Demokratie, denn - und darauf müssen wir wahrscheinlich zurückkommen - die direkte Demokratie geht von der Sachabstimmung aus, und die Wahl ist, wie gesagt, eine Personenwahl und etwas ganz anderes. Die Volkswahl wäre also eine Weiterentwicklung des indirekten Teils der direkten Demokratie, nicht der direkten Demokratie.

Die Kommission bittet Sie deshalb, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, wie dies auch der Ständerat tut. Eine Minderheit möchte Ihnen einen Gegenvorschlag unterbreiten.