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Gysi Barbara · Nationalrat · 2012-12-11

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-11

Wortprotokoll

Mythos Miliz - kürzlich wurde darüber mehr im Zusammenhang mit dem Parlament diskutiert, doch es gibt auch den Mythos der Milizarmee und der allgemeinen Wehrpflicht. Faktisch ist die allgemeine Wehrpflicht gar nicht mehr umgesetzt, wenn nur noch 45 Prozent der jungen Männer eines Jahrgangs, das ist die offizielle Zahl des Bundesrates, oder gar 30 Prozent, wie andere Quellen sagen, die Dienstzeit absolvieren. Faktisch ist sie auch nicht mehr nötig, denn die Aufgaben der Armee wandeln sich, und wir benötigen, wenn überhaupt, eine wesentlich kleinere Armee. Die Bedrohungslage hat sich wesentlich verändert: atomare Gefahren, Terrorismus, organisierte Kriminalität, Cyberwar, aber auch Kampf um Wasser, Energie und sonstige Ressourcen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, braucht es neue Strategien und Kooperationen, nicht eine Armee alleine.

Ihre angestammten Aufgaben sind der Armee aufgrund der geopolitischen Veränderungen grösstenteils abhandengekommen. Einsätze, die sie heute teils macht, sind nicht zu rechtfertigen. Ich zitiere hier Prof. Dr. Rainer Schweizer, Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, aus einem Artikel vom Juli 2007 in einer Schriftenreihe der Militärakademie, wonach "die Armee nicht im Rahmen ihres Assistenzdienstes für zivile Behörden beliebige Aufgaben des Sozialdienstes, des Landschaftsschutzes oder des Verkehrswesens leisten kann. Schnee schaufeln am Lauberhorn, Parkplätze säubern an der Expo.01 oder Securitasaufgaben an der Euro 2008 stellen meines Erachtens keine legalen Einsätze von Armeeangehörigen dar. Artikel 67 Absatz 1 des Militärgesetzes bestimmt: 'Truppen können zivilen Behörden auf deren Verlangen Hilfe leisten ... zur Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler Bedeutung.'"

Zwei bedeutende Gründe, die meines Erachtens für die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht sprechen, sind auch [PAGE 2141] das Gleichbehandlungsgebot und das menschenrechtliche Verbot der Zwangsarbeit. Die allgemeine Wehrpflicht ist eine Verpflichtung zu einem Zwangsdienst und aus diesem Grund problematisch. Auf diese wesentliche Bestimmung des Völkerrechtes weist auch Prof. Dr. Rainer Schweizer im besagten Artikel hin. Die Verpflichtung zu einem staatlich angeordneten Zwangsdienst ist ein starker Eingriff in die Freiheit des Einzelnen und rechtfertigt sich nur, wenn die weltpolitische Lage äusserst desolat ist und so höchste Gefahr abgewendet werden kann. Die Sicherheits- und Bedrohungslage hat sich aber verändert, sodass es sich meines Erachtens nicht rechtfertigt, diesen Zwangsdienst aufrechtzuerhalten, notabene ein Zwangsdienst mitten in einer Zeit, in der sich ein junger Mensch auf seine Ausbildung und den Berufseinstieg konzentrieren muss.

Wenn noch 30 bis 45 Prozent eines Jahrgangs junger Männer Dienst leisten, so ist auch aus Gerechtigkeitsgründen und Gründen der Gleichbehandlung die Abschaffung der Wehrpflicht angesagt. Es geht doch nicht an, sie alle per Verfassung zu verpflichten und dann faktisch nur noch eine geringe Anzahl effektiv in den Dienst zu nehmen.

Ich bitte Sie darum, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.