Schläfli Urs · Nationalrat · 2012-12-11
Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-11
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht" wurde am 5. Januar 2012 mit 106 995 gültigen Unterschriften von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee eingereicht. Die Initiative hat zum Ziel, die Militärdienstpflicht abzuschaffen. Aus Sicht der Initianten ist die Wehrgerechtigkeit nicht mehr gegeben. Das System der gegenwärtigen Armee mit Wehrpflicht soll deshalb vom System einer Freiwilligenarmee abgelöst werden. Das System der Miliz wird jedoch beibehalten. Artikel 58 der Bundesverfassung, welcher unter anderem das Milizsystem beinhaltet, ändert sich also nicht. Hingegen ändert sich Artikel 59, welcher den Militär- und Ersatzdienst sowie die Wehrpflichtersatzabgabe zum Inhalt hat. Der Militär- und auch der Zivildienst sollen für Frauen und Männer freiwillig werden. Der Zivilschutzdienst ist dabei nicht geregelt bzw. müsste als Folge der Freiwilligkeit des Militärdienstes neu organisiert werden, da Militär- und Zivildienst bei der Rekrutierung bekanntlich miteinander verknüpft sind. Als weitere Folge dieser Initiative wird auch die Wehrpflichtersatzabgabe wegfallen.
Zu den Gründen: Die Initianten vertreten den Standpunkt, dass kein Schweizer gezwungen werden darf, das Kriegshandwerk zu erlernen, auch wenn es nur zur Verteidigung unseres Landes und somit zum Schutz der Bevölkerung dienen sollte. Ein weiterer wichtiger Punkt für die Initianten ist die Wehrgerechtigkeit. In einzelnen Kantonen liegt die Aushebungszahl für die Rekruten, also die Quote der Militärdiensttauglichkeit, bei rund 55 Prozent, während es in anderen Kantonen fast 80 Prozent sind. Dieser Unterschied lasse sich nicht mit gesundheitlichen Argumenten alleine erklären. Dies sei vielmehr eine Folge der Einstellung zur Armee, also davon, ob die zu rekrutierenden Jugendlichen aus einer armeefreundlichen oder einer armeekritischen Landesregion kämen.
Auch sind Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Kantonen festzustellen. Selbst die Bildung soll einen Einfluss auf die Militärdiensttauglichkeit haben. Die Wehrgerechtigkeit ist nicht gegeben oder zumindest zu hinterfragen, wenn bei der Rekrutierung solche externe und wenig beeinflussbare Faktoren mitentscheidend sind.
Die finanziellen Folgen dieser Initiative sind nur schwer zu beziffern. Man ist sich zwar einig, dass der Armeebestand sinken würde, man spricht von 30 000 Mann. Die Kosten pro Armeeangehörigen würden aber tendenziell steigen; dies nicht nur wegen der materiellen Ausrüstung, sondern auch, weil der freiwillige Militärdienst durch finanzielle Anreize gefördert und die Anzahl der Militärdiensttage allenfalls erhöht werden müsste.
Auch sind die Folgekosten für die Wirtschaft nur schwer abzuschätzen. Unbestritten ist, dass durch das Militär verursachte Absenzen in Unternehmungen Kosten verursachen. Im Gegenzug kann die Wirtschaft vom Militär aber auch profitieren, so zum Beispiel von einer sehr guten Kaderbildung und Führungsschule. Die Kosteneinsparungen sind mit diesen vielen Variablen nicht oder nur schwer zu beziffern.
Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission sieht bei dieser Initiative denn auch deutlich mehr Nachteile als Vorteile. So würde der durch das Parlament angestrebte Armeebestand von 100 000 Mann mit Freiwilligkeit wohl bei Weitem nicht mehr erreicht. Eine stark reduzierte Armee könnte die ihr heute zugewiesenen Aufgaben unweigerlich nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen. Als Folge davon müssten wohl Aufgaben delegiert werden, zum Beispiel an die Kantone, an die Polizei.
Die Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten ist aber eine Aufgabe unseres Staates. Diese Aufgabe ist staatspolitisch sinnvoll und kann nicht delegiert werden; dies wird auch von der Bevölkerung so erwartet. Alles andere schadet der Glaubwürdigkeit der Armee und auch deren Rückhalt in der Bevölkerung.
Richtigerweise wurde von den Initianten festgehalten, dass die meisten umliegenden Länder die Wehrpflicht nicht mehr kennen würden. Sie wurde jedoch zumeist nicht aufgehoben, sondern nur sistiert. Diese Länder kennen im Wesentlichen die Berufsarmee, was mit der freiwilligen Milizarmee, wie sie als Ziel von den Initianten angestrebt wird, nicht direkt verglichen werden kann. Aber auch selbst in diesen Berufsarmeen stellt die Rekrutierung vermehrt ein Problem dar. Selbst eine relativ hohe Arbeitslosigkeit in diesen Ländern ist kein Garant dafür, dass genügend Interessierte für die Armee gefunden werden können. So rekrutiert beispielsweise Spanien in Südamerika, und England sucht Rekruten zum Teil in Haftanstalten. Es wird befürchtet, dass sich auch bei uns eher Abenteuerlustige oder Leute mit einer falschen Überzeugung für den freiwilligen Militärdienst melden würden; dies ist unbestritten nicht in unserem Sinn.
Die Befürworter der Initiative betonen, dass in der Schweiz bereits heute sehr viel Freiwilligenarbeit geleistet werde - man spricht von 250 000 Vollzeitstellen -, weshalb sich dann schon genügend Leute für den Militärdienst melden würden. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Meinung, dass die heute geleistete Freiwilligenarbeit in einem Bereich geleistet wird, welcher nicht mit jenem des Militärs verglichen werden darf. Insofern ist die Rekrutierung von genügend motiviertem Personal nicht sichergestellt.
Die Initianten wollen mit dieser Initiative auch erreichen, dass kein Schweizer zum Militärdienst gezwungen werden darf, wenn er es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Diesen Personen wird mit der Tatbeweislösung jedoch bereits heute eine Alternative angeboten; wenn jemand wirklich aus Gewissensgründen keine Waffen tragen will, hat er die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Er leistet also keinen Militärdienst und trägt auch keine Waffen.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass das heutige System mit Wehrpflicht und Miliz für unser Land und unsere Sicherheit das beste System ist. Die Armee ist so in der Lage, in jeder Situation auf genügend Leute zurückgreifen zu können.
Zu den Gegenentwürfen: Der Gegenentwurf von Graffenried sieht eine allgemeine Dienstpflicht vor. Diese soll für Frauen und Männer gelten. Demnach muss jede Schweizerin und jeder Schweizer einen Militärdienst oder einen zehnwöchigen Ersatzdienst leisten. Als Ersatzdienst gilt der Dienst im Bereich Feuerwehr, Katastrophenhilfe oder auch im Sozial- und Umweltbereich.
Der zweite Gegenentwurf, der von Kollege Hiltpold, sieht vor, dass jeder Schweizer einen Bürgerdienst leisten muss. Für die Frauen wäre dieser freiwillig. Dieser Bürgerdienst kann, wie beim Gegenentwurf von Graffenried, bei der Armee, bei der Feuerwehr usw. geleistet werden. Zusätzlich kann man den Bürgerdienst aber auch bei der Polizei, beim Grenzwachtkorps, bei der Sanität oder gar beim Strafvollzug leisten.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass diese beiden Gegenentwürfe inhaltlich eine Schwächung der Armee darstellen. Auch wird es für den Stimmbürger schwierig, die einzelnen Komponenten dieser drei Entwürfe [PAGE 2120] auseinanderzuhalten. Es geht dann nicht nur um die Freiwilligkeit des Armeedienstes, sondern auch um eine Ausdehnung der Dienstpflicht auf Frauen sowie eine Ausdehnung der Dienstpflicht auf weitere Institutionen, wie z. B. Feuerwehr, Polizei usw. Die Einheit der Materie, wie sie für Abstimmungen vorgesehen ist, ist nicht mehr uneingeschränkt gegeben. Zudem sollte die Ausdehnung der Dienstpflicht auf diese Institutionen abgeklärt und mit den entsprechenden Behörden auch abgesprochen sein.
Die Kommission hat die beiden Gegenentwürfe mit 21 zu 4 Stimmen abgelehnt. Auch die Initiative "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht" wurde - mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung - zur Ablehnung empfohlen.