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Lohr Christian · Nationalrat · 2012-12-12

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Das Taggeld besteht aus zwei Komponenten, aus einer Grundentschädigung, auf die Versicherte Anspruch haben, die Eingliederungsmassnahmen absolvieren, und aus einem Kindergeld, nur für Versicherte mit Kindern. Die Taggelder ergänzen die Eingliederungsmassnahmen der IV. Sie sollen sicherstellen, dass die Existenzkosten während der Dauer der Eingliederungsmassnahmen gedeckt sind.

In Artikel 23 Absatz 1a sprechen wir von der Grundentschädigung. Für die Berechnung der Höhe dieser Grundentschädigung wird der Basisverdienst herangezogen. Gemeint ist also das letzte Einkommen, welches ohne gesundheitliche Einschränkungen erzielt worden ist. Dieses ist bei Menschen mit einer Behinderung oft tief. Viele leben bereits vor Beginn der Eingliederungsmassnahmen in vergleichsweise prekären finanziellen Verhältnissen. Sie haben vielleicht nur eine Attestlehre absolvieren können und sind beruflich nicht in der Lage gewesen, wirklich eine Karriere zu machen. Sie haben aus eigenem Antrieb häufig die Stelle gewechselt, um [PAGE 2178] einer Arbeit nachgehen zu können, die ihren Einschränkungen entspricht, und sie haben dabei immer wieder Verdiensteinbussen in Kauf nehmen müssen.

Auch in Fällen, in denen die Invalidität nicht plötzlich eintritt, sondern als langjähriger, schleichender Prozess, der mit Lohneinbussen einhergeht, ist der Basisverdienst in der Praxis oft sehr tief; denn es wird ja einfach nur der letzte Lohn eingesetzt, den eine Person bei einem 100-Prozent-Pensum verdient hat. Das führt dazu, dass die Grundentschädigung der IV schon heute oft sehr knapp ausfällt und etliche Versicherte kaum in der Lage sind, damit ihren Lebensbedarf ohne Verschuldung zu decken.

Nun ist es zwar so, dass der Antrag der Kommissionsmehrheit ein Mindesttaggeld von 101 Franken garantiert. Gerade in städtischen Umgebungen mit hohen Mietzinsen und hohen Lebenskosten wird aber auch ein solches Taggeld vielfach nicht genügen, um die laufenden Kosten während einer längeren Eingliederungsmassnahme wirklich zu decken.

Vor diesem Hintergrund ist eine Kürzung der Grundentschädigung bei Personen ohne Unterhaltspflichten von 80 Prozent auf 70 Prozent des letzten ohne gesundheitliche Einschränkung erzielten Erwerbseinkommens klar abzulehnen. Das ist der falsche Ansatz. Meiner Ansicht nach ist das auch Augenwischerei. Würde die Grundentschädigung auf 70 Prozent gesenkt, so hätte das zur Folge, dass viele Versicherte bei einer Eingliederungsmassnahme in noch grössere finanzielle Schwierigkeiten geraten würden.

Es gibt einen weiteren Grund, dem Antrag der Minderheit, also dem Beschluss des Ständerates, zuzustimmen. Die vorgeschlagene Senkung der Grundentschädigung würde dazu führen, dass eine Person, welche bisher ein Krankenversicherungstaggeld von 80 Prozent erhalten hat, mit einer Leistungskürzung bestraft würde, sobald sie sich Eingliederungsmassnahmen der IV unterzieht. Das muss ja als Widerspruch empfunden werden. Ziel muss es aber sein, dass sich Personen mit Leistungseinschränkungen möglichst schnell wieder in einen Eingliederungsprozess begeben. Eine Kürzung der Grundentschädigung würde sie aber animieren, sich so lange wie möglich nicht in einen Eingliederungsprozess zu begeben. Um die Eingliederungsorientierung der IV zu unterstützen, muss sich das Taggeld der IV wie bis anhin an den Taggeldern der Kranken- und der Unfallversicherung, nicht aber an jenem der Arbeitslosenversicherung orientieren.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist auch systematisch nicht kohärent. Versicherte, die über 20 Jahre alt sind und sich in der erstmaligen beruflichen Ausbildung befinden, erhalten heute ein Taggeld von Fr. 103.80. Weshalb sollen dann Versicherte, die während Jahren erwerbstätig gewesen sind, unter Umständen ein Taggeld von nur 101 Franken erhalten? Das ist für mich nicht verständlich.

Mein Fazit ist klar: Der Bundesrat legt den Fokus auch bei der IV-Revision 6b auf die berufliche Eingliederung, doch mit diesem Antrag der Kommissionsmehrheit wird dieses Ziel nicht erreicht.