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Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-12-12

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

In diesem Block geht es um zwei ganz wichtige und grundsätzliche Fragen. Es geht um den sogenannten Interventionsmechanismus und mit dem Einzelantrag Weibel um die Frage, ob für grosse Unternehmen eine Quote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung eingeführt werden soll.

Zuerst zur Frage des Interventionsmechanismus: Was ist das überhaupt, ein Interventionsmechanismus? Es geht darum, dass im Gesetz festgehalten werden soll, was passiert, wenn der Stand des IV-Fonds unter einen bestimmten Prozentsatz fällt. Der Bundesrat hat vorgesehen, und der Ständerat ist ihm in diesem Punkt gefolgt, dass ein zweistufiges Modell zum Tragen kommt. Zuerst soll der Bundesrat dem Parlament Sanierungsvorschläge unterbreiten. Wenn diese nicht rechtzeitig greifen, kommt die zweite Stufe zum Tragen. Diese Stufe würde bedeuten, dass einerseits die Lohnabzüge erhöht werden und andererseits die Renten nicht mehr gemäss Mischindex der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst werden.

Der Interventionsmechanismus, wie ihn der Bundesrat vorschlägt und wie ihn der Ständerat unterstützt, wird von der SP abgelehnt. Dies aus folgenden Gründen: Wenn der Interventionsmechanismus greifen muss, bedeutet das, dass sich die IV-Renten anders entwickeln als die AHV-Renten. Die SP ist entschieden der Meinung, dass dies falsch ist und nicht der Idee entspricht, dass AHV und IV zusammen die erste Säule unseres Sozialversicherungssystems bilden. Die Rentenhöhen, die Entwicklung der Renten, sind bis jetzt immer gleichgeschaltet gewesen. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Zudem ist der Spielraum, in dem sich der Interventionsmechanismus bewegt, sehr eng. Sinkt der Stand unter 40 Prozent, spielt der Mechanismus. Alles, was über 50 Prozent ist, fliesst an die AHV zurück. Der Stand des IV-Fonds würde sich also immer zwischen diesen beiden Polen bewegen.

In der Kommission hat sich nun die Auffassung durchgesetzt, dass nur die erste Stufe des Interventionsmechanismus im Gesetz festgeschrieben werden soll. Der Bundesrat müsste dem Parlament also Vorschläge unterbreiten, wie die IV saniert werden kann. Namens der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Der Antrag der Minderheit Schneeberger ist nicht akzeptabel. Wenn ein Interventionsmechanismus ins Gesetz geschrieben wird, dann muss er zumindest symmetrisch ausgestaltet sein. Ein Mechanismus, der ausschliesslich Rentenkürzungen beinhaltet, legt die Last ausschliesslich auf die Schultern von Menschen mit Behinderungen. Das darf nicht sein!

Auch der Einzelantrag Fischer Roland ist nicht zielführend. Ich würde sogar sagen: Er kann gar nicht funktionieren. Aber dazu wird sich der Bundesrat sicher noch äussern.

Noch etwas zum Einzelantrag Weibel: Ich muss mich leider wiederholen. Die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt funktioniert nur, wenn die Arbeitgeber ihren Teil der Verantwortung übernehmen und entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Die Realität zeigt, dass solche Arbeitsplätze nicht in genügender Zahl vorhanden sind. Herr Weibel möchte mit seinem Antrag für grosse Betriebe festschreiben, dass sie einen Prozentsatz von Arbeitnehmenden beschäftigen müssen, die eine Teil- oder eine ganze Rente haben. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Abgabe entrichten, die für Eingliederungsmassnahmen eingesetzt wird. Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, diesem Einzelantrag zuzustimmen.

Die Position der SP-Fraktion zusammengefasst: Beim Interventionsmechanismus folgen wir der Mehrheit, selbstverständlich wird mein Minderheitsantrag unterstützt, und wir unterstützen den Einzelantrag Weibel.