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Weibel Thomas · Nationalrat · 2012-12-12

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

Bereits beim Eintreten habe ich festgehalten, dass die Grünliberalen eine Schuldenbremse, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, als absolut notwendig erachten und deshalb auch befürworten. Der Interventionsmechanismus soll zweistufig sein. In der ersten Stufe muss der Bundesrat innert Jahresfrist eine Vorlage unterbreiten. Verschlechtert sich dann die finanzielle Situation weiter, so tritt ein Automatismus in Kraft. Wichtig ist aus unserer Sicht die sogenannte Opfersymmetrie. Der Automatismus soll Massnahmen sowohl auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite berücksichtigen. Wir wehren uns gegen einseitige Werkzeuge, egal welcher Art.

Beim Unterschreiten des Schwellenwerts der Anlagen des Ausgleichsfonds von 40 Prozent einer Jahresausgabe muss der Bundesrat handeln. Die Massnahmen sollen in Kraft bleiben, bis der Bestand des Fonds wieder auf 50 Prozent einer Jahresausgabe aufgestockt ist; das hat Kollege Leo Müller eben umschrieben. Das kann aber dazu führen, dass man nicht mehr aus diesen Notmassnahmen herauskommt.

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Die Anlagen des Fonds liegen unter 40 Prozent, die Schuldenbremse wirkt, die Massnahmen werden in Kraft gesetzt, und wir bringen den Bestand des Fonds auf 47 Prozent. Aufgrund einer Wirtschaftskrise verschlechtert sich die Situation des Fonds wieder, und er fällt wieder unter 40 Prozent. Was gilt jetzt? Muss die Schuldenbremse ein zweites Mal in Kraft gesetzt werden, oder müssen wir neue Werkzeuge erarbeiten? Mit den unterschiedlichen Schwellenwerten von 40 Prozent und 50 Prozent schaffen wir Unsicherheit. Diese Unsicherheit will der Einzelantrag Fischer Roland beheben.

Gleiche Schwellenwerte von je 40 Prozent liegen übrigens auch dem Antrag der Minderheit Schneeberger zugrunde. Die Minderheit hat das offenbar gleich verstanden.

Unterstützen Sie aus dieser Sicht bitte den Einzelantrag Fischer Roland.

Bezüglich Schuldzinsen ist für uns ganz klar: Die IV soll möglichst rasch ihre Zinslast wieder selber tragen. Es ist nicht zulässig, dass die Steuerzahler länger als versprochen für diese Zinsen einstehen müssen. Deshalb werden wir den Antrag der Minderheit Schenker Silvia ablehnen.

Ich komme zu den Schlussbestimmungen und zu meinem Einzelantrag. Sie haben die ausführliche Begründung zusammen mit dem Antrag erhalten. Da Untersuchungen zeigen, dass im Unterschied zu Kleinstbetrieben Grossbetriebe - und dazu gehören viele private Betriebe, aber auch bundesnahe Betriebe wie die SBB oder die Swisscom - ihre Verantwortung bezüglich Integration von Behinderten nicht wahrnehmen, sind wir Grünliberalen bereit, zeitlich befristet Grossbetriebe ab 250 Mitarbeitende in die Pflicht zu nehmen.

Ich bitte Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen.