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Steiert Jean-François · Nationalrat · 2012-12-12

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 38 Absatz 1ter für die Minderheit. Eine starke Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und beim bisherigen Recht zu bleiben. Das Anliegen der Kommissionsmehrheit, das auf einen Antrag von Kollege Roland Borer zurückgeht, wurde bereits bei zahlreichen Gelegenheiten im Rat und in der Kommission diskutiert. Die Idee, für im Ausland wohnende Kinder die Kinderrenten der dort tieferen Kaufkraft anzupassen, mag auf den ersten Blick gerecht erscheinen. Sie wirft allerdings mehr Probleme auf, als sie allenfalls lösen könnte. Auch deshalb hat sich immer wieder die Mehrheit in der Kommission und im Rat gegen solche Lösungsansätze entschieden.

Die vorgeschlagene Reduzierung der Kinderrenten schafft mehr Ungleichheiten, als sie beseitigt, indem sie für eine begrenzte Kategorie von Versicherten - es geht hier um diejenigen, die erstens im Ausland wohnhaft sind und die sich zweitens in einem Land niedergelassen haben, das weder im EU-/Efta-Raum liegt noch mit der Schweiz ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat - vom Beitragsprinzip absieht und ein gruppenspezifisches Bedarfsprinzip für diese Rentenart einführt. Der Vorschlag ist doppelt inkohärent, weil er vom Beitragsprinzip nur in eine Richtung absieht, nämlich nach unten. Die Renten sollen also in bestimmten Staaten an die Lebenshaltungskosten angepasst werden, aber nur, wenn diese Lebenshaltungskosten tiefer liegen als in der Schweiz. Wohnt ein Versicherter beispielsweise in einem ostasiatischen Staat mit höheren Lebenshaltungskosten wie z. B. Singapur, gilt das Prinzip der Kaufkraftparität plötzlich nicht mehr.

Nebst diesen grundsätzlichen und systemischen Gründen sprechen auch praktische Gründe für die Ablehnung: Von 640 Millionen Franken, die jährlich für Kinderrenten ausgerichtet werden, bleiben 550 Millionen in der Schweiz. 70 Millionen gehen in den EU-/Efta-Raum, wo die Renten nicht gekürzt werden können, solange wir nicht den bilateralen Weg zugunsten der totalen Isolation aufgeben wollen. Vielleicht besteht ja hier eine kleine Nebenintention des Antragstellers. Nur 20 Millionen Franken gehen in andere Länder. Von diesem Betrag ist höchstens ein Drittel betroffen, weil mit zahlreichen Nicht-EU-Staaten bilaterale Verträge bestehen, die neu verhandelt werden müssten, mit Staaten, die das sicher nicht ohne Gegenleistung machen würden.

Da stellt sich auch die Frage der Verhältnismässigkeit der Kosten der Massnahme in Bezug auf den Ertrag. Letzterer wird allerhöchstens 1 Prozent der Kinderrenten - eine kleine einstellige Zahl in Millionen Franken - ausmachen, das gegenüber vermutlich gleich hohen oder höheren Kosten für die Neuverhandlung von rund zwanzig internationalen Verträgen mit ebenso vielen Staaten, die alle für eine von uns verlangte Änderung eine Gegenleistung verlangen werden. Nicht inbegriffen sind dabei die eigentlichen Verhandlungskosten.

Der mutmasslich einzusparende Betrag wird noch dadurch reduziert, dass die ins Ausland ausbezahlten Renten schon heute deutlich tiefer sind als die in der Schweiz bezahlten, unter anderem weil die rentenberechtigten Versicherten oft nur wenige Jahre in der Schweiz lebten. Materiell mag hier noch erwähnt werden, dass die tieferen Lebenshaltungskosten im Ausland bei zahlreichen Versicherten auch dadurch bereits berücksichtigt sind, dass die Betroffenen im Gegensatz zu den in der Schweiz wohnhaften Versicherten keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

Als Letztes möchte ich noch die Umsetzungsschwierigkeiten hervorheben:

Erstens ist es schon heute nicht immer einfach nachzuprüfen, ob der angegebene Wohnort auch dem tatsächlichen entspricht. Mit der vorgeschlagenen Neuerung würde der Anreiz, mit regelmässigen Reisen das Wohnortprinzip zu umgehen, gemäss Aussagen des Bundesamtes massiv verstärkt. Eine entsprechende Kontrolle wäre wohl nur mit sehr hohem administrativem Aufwand einigermassen effizient zu organisieren.

Zweitens entspricht die Ermittlung der Kaufkraftverhältnisse mit Dutzenden von verschiedensten, zum Teil sehr kleinen Staaten, die weit weg von uns sind, für wenige Einzelfälle in Sachen Bürokratie dem, was die Exponentinnen und Exponenten verschiedener politischer Lager hier im Saal unter anderen Umständen zu Recht als ineffiziente bürokratische Abläufe bezeichnen würden.

Wir sind für Gerechtigkeit, wir sind für Kohärenz und gegen Bürokratie. Deshalb empfehlen wir Ihnen, hier der Minderheit zu folgen.

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