Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2012-12-12
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-12
Wortprotokoll
Ich bin ein bisschen stolz, wenn ich hier vorne stehe: Ich habe das Trauerspiel, das Sie bei dieser Sanierungsvorlage darbieten, in der Diskussion um die Erhöhung der Mehrwertsteuer vorausgesagt. Ich bin überzeugt: Wenn man Geld spricht, dann ist man - mindestens der grosse Teil der Menschen - nicht mehr fähig, Sanierungen, Strukturbereinigungen durchzuziehen. Das ist das, was eigentlich hier passiert. So gesehen bin ich eben nicht überrascht. Vielmehr ist es das, was ich eigentlich erwartet habe.
Nun zum neuen Rentensystem: Man muss diesem zugestehen, dass es die Schwellen von Viertel-, halben und Dreiviertelrenten und damit einen Fehlanreiz, der heute besteht, beseitigt. Es beseitigt die Benachteiligung beim Erwerb. Es ist also eine Entwicklung, die an sich gut ist. Aber man muss sich daran erinnern: Die Invalidenversicherung unterliegt auch einem Wandel der gesellschaftlichen Vorstellungen. Vor fünfzig Jahren war sie einmal klar ausgerichtet: auf Leute, die erwerbsunfähig sind. Das war die Idee der Invalidenversicherung. Heute ist wohl beim grösseren Teil der 250 000 bis 300 000 Rentenbezüger eine gewisse Restarbeitsfähigkeit gegeben, sodass sie mindestens teilweise einer Tätigkeit nachgehen können.
Wir würden trotzdem das System vorziehen, welches der Bundesrat in der Vernehmlassung beantragt hat und welches nun von der Minderheit III (Blocher) beantragt wird. Wir würden dieses System vorziehen, weil damit auch diese Benachteiligung beseitigt wird. Aber es erfolgt linear, also ist es so gesehen konsequenter. Allerdings ist damit - und das ist natürlich das Verlockende - eine wesentlich grössere Ersparnis verbunden: Insgesamt wären es dann etwa 360 Millionen Franken. Herr Blocher hat es etwas vorsichtig ausgedrückt. Ich nehme die Zahl, die damals in der Vernehmlassung gebraucht wurde. Jetzt, mit dieser Übung hier, sind es noch gut 100 Millionen Franken. Die Glaubwürdigkeit der Sanierung würde mit diesem Minderheitsantrag also mindestens ein Stück weit wieder zurückgegeben.
Dem Antrag der Minderheit I (Lohr), diese Schwelle auf 70 Prozent festzulegen, könnte man zustimmen. Aber ohne Einsparungen wird die Sanierung natürlich endgültig zur Farce. Das wäre dann die Erledigung der Vorlage, würde ich sagen. Man kann immer wieder sagen, man solle keine Härten verursachen. Wenn Sie sanieren wollen, kommen Sie nicht um gewisse Härten herum. Ich habe es beim Eintreten gesagt, und ich wiederhole es: Wir sprechen von Sanierung, und wenn wir sanieren wollen, gibt es solche Härten. Sie werden aber aufgefangen, es gibt einen Rechtsanspruch für die Betroffenen, sie können Ergänzungsleistungen beantragen und bekommen diese auch, gemäss Verfassung. Sie bewegen sich auf bescheidenem Niveau, aber man kann nicht von einer Verarmung der Betroffenen sprechen.
Ich bitte Sie also, hier mindestens der Mehrheit zu folgen, lieber aber der Minderheit III (Blocher).
Bei der Anpassung der laufenden Renten bitte ich Sie auch, bei der Mehrheit zu bleiben, weil so die Konsequenz sichergestellt wird, dass die Gerechtigkeit vorhanden ist. Die Leute werden gleich behandelt - sonst haben wir über lange Zeit eine Ungleichbehandlung. Ich bitte Sie also, diesen Anträgen zuzustimmen.