Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2012-12-13
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-13
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion, welche ich mit 22 Mitunterzeichnern eingereicht habe, entstand unter anderem aufgrund von Inhalten der ersten Medienkonferenz der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) im Januar des vergangenen Jahres.
Die Antwort des Bundesrates auf unsere Forderungen ist weitgehend nachvollziehbar, was ihn meines Erachtens jedoch in keiner Weise davon entbindet, eine Revision der bestehenden Gesetzesbestimmungen an die Hand zu nehmen. Deshalb halte ich an meiner Motion fest und begründe dies noch gerne in zwei Punkten:
1. Die Namensgebung der Kommission ist nach wie vor unglücklich. Das findet offenbar sogar der Präsident der Antifolterkommission selbst. In seinem Vorwort zum [PAGE 2232] Tätigkeitsbericht 2011 steht wortwörtlich: "Diese Gelegenheit" - gemeint ist das Ende der ersten Amtszeit der Mitglieder - "sollte genutzt werden, um die Strukturen wie auch die Bezeichnung der NKVF" - umgangssprachlich Antifolterkommission - "zu überprüfen."
Wir haben ein Bundesgesetz über die Kommission zur Verhütung von Folter, und wir haben eine Kommission zur Verhütung von Folter. Im Grunde genommen ist sie jedoch eine unabhängige Prüfungskommission über die Einhaltung des Gesetzes, in dessen Artikel 2 steht: "Sie überprüft regelmässig die Situation von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, und besucht regelmässig alle Orte, an denen sich diese Personen befinden oder befinden könnten. Sie gibt Empfehlungen an die zuständigen Behörden ab mit dem Ziel, die Behandlung und die Situation der Personen, denen die Freiheit entzogen ist, zu verbessern, Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu verhüten. Sie unterbreitet Vorschläge und Bemerkungen zu geltenden Erlassen oder zu Erlassentwürfen ..."
Ich darf Sie daran erinnern, dass das schweizerische Strafrecht bis heute den Begriff "Folter" gar nicht kennt. Deshalb sollte auch die Kommission nicht so genannt werden.
2. Zur Kommunikationskultur der Kommission: Sie berichtet professionell, gut, gerne und präzis über ihre Tätigkeiten, Feststellungen und Empfehlungen. Das ist auch ihre Aufgabe gemäss Gesetz. Allerdings heisst es dort in den Artikeln 2 und 9 ganz klar und eindeutig, an wen sich ihre Berichterstattung richtet: "Sie gibt Empfehlungen an die zuständigen Behörden ab mit dem Ziel, die Behandlung und die Situation der Personen, denen die Freiheit entzogen ist, zu verbessern, Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu verhüten. Sie unterbreitet Vorschläge und Bemerkungen zu geltenden Erlassen oder zu Erlassentwürfen ... Der Bundesrat sorgt für die Veröffentlichung und Verbreitung des jährlichen Tätigkeitsberichtes der Kommission. Die zuständigen Behörden prüfen die Empfehlungen, die die Kommission an sie richtet, und nehmen zur möglichen Umsetzung Stellung."
Tatsache ist nun jedoch, dass die Kommission Medienmitteilungen veröffentlichte mit Berichten über ihre Anstalts- bzw. Institutionsbesuche samt den detaillierten festgestellten Mängeln. Diese haben mit Folter in der Regel wenig bis nichts zu tun. Ich bitte Sie doch noch, Frau Bundesrätin, um die Beantwortung der Frage, was für ein öffentliches Interesse an dieser Berichterstattung besteht, ob sie für die Verhütung von Folter notwendig ist und ob der Bundesrat gemäss Gesetz dazu Auftrag gegeben hat.
Ich bitte um Annahme der Motion.