Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-12-13
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-13
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung an die Adresse von Herrn Freysinger: Ich verwahre mich zum einen dagegen, dass man diese Debatte zu einem Cabaret degradiert, und zum andern dagegen, dass ganze Gruppen beleidigt werden. Sie haben eben alleinerziehende Mütter als qualitativ minderwertig bezeichnet. Das ist nicht nur ein ganz krasser Verstoss gegen den Anstand, es ist eine ganz krasse Diskriminierung von zahlreichen alleinerziehenden Frauen. Sie haben alle nichtehelichen Familien diskriminiert, Sie haben sie als nichtharmonische Familien bezeichnet. Ich weiss gar nicht, wie man zu einer derartigen Aussage kommen kann, und ich bitte Sie, sich bei diesen Familien zu entschuldigen.
Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, die Motion des Ständerates anzunehmen und damit das Adoptionsrecht dahingehend zu ändern, dass alle Familien gleiche Chancen haben. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, das ZGB und das Partnerschaftsgesetz dahingehend zu ändern, dass Erwachsene ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform ein Kind adoptieren können, allerdings nur dann, wenn es für das Kindeswohl angezeigt ist. Die SP-Fraktion unterstützt damit sowohl die Stiefkindadoption gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit als auch die umfassendere Formulierung, wie sie die Motion des Ständerates vorsieht.
Ich nehme an, Sie haben die Debatte im Ständerat verfolgt. Dort wurde klargemacht, dass das geltende Adoptionsrecht - es stammt aus dem Jahr 1973 - inzwischen vollständig überholt ist. Die gesellschaftliche Situation hat sich, auch wenn Herr Freysinger das nicht zur Kenntnis nehmen will, geändert. Es gibt heute verschiedenste Familienformen. Aus heutiger Sicht ist unbestritten, dass das geltende Adoptionsrecht Inkohärenzen aufweist und auch vielen gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr entspricht.
Wollen zwei Personen heute ein Kind adoptieren, so müssen sie miteinander verheiratet sein. Daneben ist aber die Einzeladoption möglich, und zwar ungeachtet dessen, wie die Person sexuell orientiert ist oder in welcher Familiensituation sie lebt. Das ist eine Inkonsistenz und auch ungerecht, denn zwei Personen, die in einer stabilen Partnerschaft leben, können ihrerseits nicht gemeinsam adoptieren. Aus Sicht der Erwachsenen wäre das ja noch tragbar, aber aus der Sicht des Kindeswohls ist diese Situation unhaltbar. Warum? Diese Situation führt dazu, dass das Kindesrecht eingeschränkt ist. Diese Kinder sind rechtlich nur ungenügend [PAGE 2220] geschützt. Es bestehen keine Unterhaltsansprüche, es bestehen keine Sozialversicherungsansprüche, es bestehen keine Erbansprüche gegenüber der Person, die nicht mitadoptieren kann. Es gibt sicher niemanden in diesem Saal, der das gut findet.
Wir führten diese Debatte bereits in extenso, und zwar in der Herbstsession 2011, als wir die Petition behandelten. Damals gaben Sie der Petition keine Folge; der Ständerat korrigierte dies. Ich bin froh, dass der Ständerat eine umfassende Analyse des geltenden Rechts vorgenommen hat. Der Ständerat kommt zum Schluss, dass wir aus der Sicht des Kindeswohls die rechtliche Anpassung vornehmen müssen. Wenn jetzt demokratiepolitische Gründe ins Feld geführt werden, wonach z. B. die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare im Rahmen der Volksabstimmung über das Partnerschaftsgesetz explizit ausgeschlossen worden ist, ist darauf hinzuweisen, dass inzwischen einige Jahre vergangen sind und dass die vergangene Debatte gezeigt hat, dass gerade in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften das Bedürfnis nach einer gemeinsamen Adoption sehr gross ist.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion des Ständerates anzunehmen. Ermöglichen Sie zumindest die Stiefkindadoption gemäss der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. Das ist das absolute Minimum. Aber ich denke, eine umfassendere Lösung, wie sie der Ständerat und die Kommissionsminderheit vorschlagen, wäre der gesellschaftspolitischen Situation angemessener.