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Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-12-13

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-12-13

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zu Herrn Aeschi, der sich beklagt hat, dass das Geschäft wieder auf der Traktandenliste ist. Ich muss Ihnen Folgendes sagen: Ich bin froh, dass das Geschäft wieder traktandiert wurde. Wäre es nicht auf der Traktandenliste, wüsste ich gar nicht, was wir mit diesen zwei Stunden zu machen hätten, die durch die verkürzte Debatte im Rahmen der IV-Diskussion frei geworden sind.

Zum Geschäft: Die Fraktion der Grünen beantragt, auf die Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes einzutreten und den Rückweisungsantrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission abzulehnen. In diversen Gesprächen im Vorfeld dieser Beratungen hat sich gezeigt, dass eine Neukonzeption des Gesetzes richtig und nötig ist. So tönte es auch am Hearing, das die WAK im Januar dieses Jahres abhielt. Alle wichtigen interessierten Kräfte waren eingeladen und anwesend. Keine der anwesenden Interessenvertretungen hat gegen das Gesetz votiert. Es wurde im Gegenteil von allen ausdrücklich unterstützt, auch vom Vertreter des Versicherungsverbandes. Grosse Unterstützung ging auch aus der Vernehmlassung hervor. Dass nun da und dort Verbesserungen gewünscht werden und wurden, auch von uns Grünen, widerspricht dem grundsätzlichen Befund nicht. Der Ruf nach einer fundierten Revision des Gesetzes ist laut und vernehmbar.

Im formalen Bereich begrüssen wir Grünen, dass das Gesetz neu aufgebaut wird. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem veralteten geltenden Erlass. Eine Angleichung an EU-Normen war und ist nicht möglich, da es kein verbindliches gesamteuropäisches Versicherungsvertragsrecht gibt. Offensichtlich gehen aber neue einzelstaatliche Regelungen in die gleiche Richtung wie der heute hier zur Diskussion stehende Entwurf.

Inhaltlich ist uns Grünen wichtig, dass die Stellung der Versicherten gegenüber den Unternehmen gestärkt wird. Das wird mit der Vorlage erreicht, auch wenn für uns noch nicht alle Fragen befriedigend beantwortet sind. Von uns anerkannte Verbesserungen sind die Erweiterung der Informationspflichten der Versicherungen vis-à-vis den Versicherten, aber auch die Einführung des Widerrufsrechts, die Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung und die Möglichkeit des Abschlusses von Rückwärtsversicherungsverträgen. Gefreut hat uns, dass die Gesundheitsprüfungen bei Kollektivverträgen als Ergebnis der Vernehmlassung fallengelassen wurden. Umgekehrt bürden in unseren Augen die Artikel 44 und 45 des Entwurfes den Versicherten bei sogenannter erhöhter Gefahr Verpflichtungen auf, die ihrer Stellung nicht angemessen sind und die die Stellung der Versicherungsunternehmen über Gebühr verbessern.

Etwas vom Störendsten im geltenden Recht ist die Möglichkeit der Differenzierung von Prämien, zum Beispiel nach der Zugehörigkeit zu einer Nationalität. Uns ist bekannt, dass entsprechende Berechnungen gerichtlich gestützt wurden. Das macht die Sache aber noch nicht gut. Nach unserem Dafürhalten ist dies jetzt zu korrigieren. Ebenfalls nicht zufrieden sind wir mit der Ausgestaltung der Kranken- und Unfallversicherung im privaten Bereich. Wir Grünen wissen, dass die Schweiz keine obligatorische Taggeldversicherung kennt, und wir anerkennen, dass nicht über Korrekturen beim Versicherungsvertragsgesetz realisiert werden kann, was im Krankenversicherungsgesetz fehlt. Trotzdem ist es möglich, die Situation in ganz konkreten Fällen zu verbessern.

Als ganz gravierenden Mangel beurteilen wir schliesslich den Verzicht auf die Einführung einer allgemeinen Inhaltskontrolle der allgemeinen Versicherungsbedingungen, des sogenannt Kleingedruckten. Nirgends zeigt sich die Überforderung der Versicherungsnehmer deutlicher als im Bereich des Kleingedruckten.

Die von uns beantragten Verbesserungen des Gesetzes lassen sich wie die Wünsche anderer Fraktionen im Rahmen der Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes diskutieren und behandeln. Die Formulierung des Rückweisungsantrages der Mehrheit zeigt aber, dass wichtige Bereiche aus dem Entwurf gestrichen werden sollen. Im Kern geht es beim Rückweisungsantrag darum, dass die Versicherungsunternehmen ihre dominante Stellung gegenüber den Versicherten behalten können. Dies unterstreicht auch die Ablehnung des Antrages der Minderheit II, der jetzt vorliegt. Er will erreichen, dass das Schutzniveau der Versicherten durch die Rückweisung nicht verschlechtert wird. Es ist bezeichnend, dass die Kommissionsmehrheit den Antrag abgelehnt hat. In der Kommission wurde diesbezüglich ausdrücklich gesagt, die Vorlage sei in Bezug auf das Schutzniveau überladen. Das wurde in dieser Form im Rahmen der Anhörung vor der Kommission nicht einmal von den Vertretern der Versicherungsbranche behauptet. Die vorvertraglichen Informationsrechte würden mit dem Rückweisungsantrag nicht ausgebaut, auch die relativ wenig bekannte Ombudsstelle würde relativ wenig bekannt bleiben. Das heisst, zahlreiche der Verbesserungen, die mit diesem Gesetz angestrebt werden, würden auf der Strecke bleiben.

Das Fazit von uns Grünen lautet deshalb: Wir treten auf die Vorlage ein und bitten Sie, den Rückweisungsantrag der Mehrheit abzulehnen.

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