Stadler Markus · Ständerat · 2012-11-26
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-11-26
Wortprotokoll
Kollege Minder greift ein an sich wichtiges Thema auf: Abstimmungsverfahren sollen eine Ausmarchung zwischen Alternativen nicht beeinflussen und den freien Willen der Teilnehmenden wiedergeben. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die bestehende Regelung für Initiative und Gegenvorschlag weiter erprobt werden sollte, weil sie noch relativ jung sei. Dem ist zuzustimmen, ich erwähne nur ganz kurz zwei Gründe:
1. Bei der Gegenüberstellung von Volksinitiative und direktem Gegenvorschlag geht es nicht um zwei, sondern um drei Varianten. Die dritte ist bekanntlich der Status quo. Das Thema "übergeordnete Frage" ist also nicht ganz unproblematisch: Was ist die übergeordnete Frage, wenn wir drei Varianten gleich behandeln wollen? Ein ideales Abstimmungsverfahren ermöglicht den Ausdruck der individuellen Präferenzen und Indifferenzen zwischen den drei Varianten, aus denen dann eine nichtwidersprüchliche kollektive Präferenz- und Indifferenzordnung errechnet wird. Das ist aber nicht ohne Weiteres sichergestellt. Darüber haben sich schon verschiedene kluge Geister den Kopf zerbrochen. Zudem soll aus Gründen der Rechtssicherheit aus dem Auswahlverfahren klar eine siegreiche Variante hervorgehen.
2. Der Bundesrat weist mit Recht darauf hin, dass ein indirekter Gegenvorschlag, der die Gesetzesebene betrifft, und eine Volksinitiative, die die Verfassungsebene angeht, nicht im gleichen Auswahlverfahren direkt aufeinandertreffen sollten, denn sie gehören zwei verschiedenen Normstufen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen an. [PAGE 955]
Es ist richtig, in dieser Sache mehr Erfahrungen zu sammeln und die Angelegenheit in Bezug auf Möglichkeiten und Grenzen à fond abzuklären, bevor man das Abstimmungsverfahren schon wieder ändert.
Dem ablehnenden Antrag des Bundesrates ist deshalb zuzustimmen.