Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-03-12
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-12
Wortprotokoll
Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich die Anträge für eine Zahlstellenregisternummer seit der Aufhebung des sogenannten Zulassungsstopps für Ärzte in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt haben. Dies geschah nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass der Bundesrat im September eine vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung angekündigt hatte. Dabei zeigt es sich, dass die genannten Anträge vor allem in städtischen und grenznahen Kantonen eingereicht wurden. Zudem stammte fast die Hälfte der Antragsteller aus der EU. Eine Praxis zu eröffnen ist für sie attraktiv, da im Gegensatz zu allen europäischen Ländern in der Schweiz alle Ärzte ihre Leistungen über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen können.
Angesichts dieser Entwicklung stimmte der Nationalrat in der Gesamtabstimmung dem in Artikel 55a Absatz 2 ergänzten Entwurf des Bundesrates mit 103 zu 76 Stimmen zu. Dabei hielt sich die Begeisterung für die Neuauflage der bedarfsabhängigen Zulassung auch bei den Befürwortern nur allzu gut hörbar in Grenzen. Das kam in der Debatte im Nationalrat klar zum Ausdruck, wie Voten der Art, wir hätten im Moment keine Alternativen und es fehlten bessere Lösungen usw., verdeutlichten.
Genau diese Tatsache darf uns nicht gleichgültig sein und zu überstürztem Handeln verführen. Zwar ist es verständlich, dass Kantone, die sich mit einer Vielzahl von Antragstellern konfrontiert sehen, möglichst schnell mit einer etatistischen Notbremse kommen bzw. einen Riegel vorschieben wollen. Doch nur aus Mangel an Alternativen und vor allem aus Mangel an definitiven Lösungen zum vierten Mal - zum vierten Mal! - in Folge an einer rechtsstaatlich fragwürdigen Übergangslösung festzuhalten gleicht in Tat und Wahrheit doch einer politischen Bankrotterklärung. Dies alles geschieht im Wissen, dass diese Massnahme - wir haben es im Detail von Kollegin Verena Diener Lenz gehört - seit dem erstmaligen Inkraftsetzen und den erfolgten Verlängerungen das Problem nicht einmal im Ansatz lösen konnte. Ja, die getroffene Massnahme führte sogar zu schwerverständlichen Widersprüchen in der konzipierten Strategie. So wird in unserem Land mittels Zulassungsprüfungen zum Medizinstudium durch einen eigentlichen Numerus clausus mittlerweile gegen 70 Prozent der jungen einheimischen Studierenden mit Interesse am Arztberuf der Zugang zum Medizinstudium wortwörtlich verwehrt. Gleichzeitig aber sind die Spitäler bereit, rund ein Drittel ihrer Stellen mit jungen Assistenzärzten aus dem Ausland zu besetzen; Kollege Schwaller hat dies im Detail ausgeführt. Wenn diese Assistenzärzte später aber als freipraktizierende Mediziner tätig werden wollen, unterliegen sie wieder - wenn auch im vorliegenden Entwurf nun gelockert - der Zulassungsbeschränkung.
Die Lösungsmöglichkeiten - klar formulierte Bedingungen für eine Zulassung, Tarifanpassung im Taxpunktbereich, Lockerungen des Vertragszwangs, Stichwort Kooperationsmodelle und anderes mehr - müssen in mühsamer Art, in kleinen Schritten und unter Mithilfe aller beteiligten Parteien anderweitig durch neue Anreize gesucht werden. Dabei kann es für einmal vielleicht nützlich sein, sich an einer alten Bauernregel zu orientieren: Wie man die Körner streut, so laufen die Hühner. (Heiterkeit)
Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen, das heisst, auf die Vorlage einzutreten und das Geschäft mit dem klaren Auftrag, eine definitive Lösung vorzulegen, an den Bundesrat zurückzuweisen.