Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-12
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-12
Wortprotokoll
Angebot schafft Nachfrage. Tatsächlich läge es auf der Hand, nach der abgelehnten Managed-Care-Vorlage erneut zum Instrument der Angebotssteuerung zu greifen. Dies ist meines Erachtens aber falsch. Es könnte gar als Umgehung des eben deklarierten Volkswillens verstanden werden. Mit Managed Care hätten die Kantone über ein Instrument verfügt, um das Angebot im ambulanten Bereich zu steuern. Die Vorlage wurde aber zum Teil sogar von den Kantonen bekämpft. In meinem Kanton hat sich beispielsweise der Gesundheitsdirektor persönlich gegen die Vorlage ausgesprochen. Ist es nun redlich, quasi durch die Hintertür wieder Managed Care zu fördern?
In der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung schreibt der Bundesrat auf Seite 9448 unter Ziffer 3.2: "Falls die Kantone beschliessen, die Zulassung an Bedingungen wie die Zugehörigkeit eines Leistungserbringers zu einem integrierten Versorgungsnetz oder die Niederlassung in einer bestimmten Region zu knüpfen, könnten Versorgungsnetze entstehen oder Grundversorgerinnen und Grundversorger in Randregionen oder in abgelegenen Gemeinden eine Praxis eröffnen." Worin unterscheiden sich Versorgungsnetze von dem, was auch bei der Managed-Care-Vorlage gefördert werden sollte? Es gibt deshalb aus meiner Sicht bereits staatspolitische Gründe, diese Vorlage so nicht weiterzuverfolgen. Auch rechtsstaatliche Gründe sprechen dagegen, den bereits dreimal verlängerten Zulassungsstopp nun noch neu zu konzipieren. Wir sollten diese Vorlage, diesen Notnagel, den der Bundesrat einschlagen will, in einen breiteren Kontext stellen und uns in Zukunft in diesen Fragen nicht mehr durchwursteln.
Nach der Ablehnung der Managed-Care-Vorlage müssen wir meines Erachtens einen Paradigmenwechsel vollziehen. Ein gewichtiges Argument gegen die damalige Managed-Care-Vorlage war die Befürchtung, die Arztwahl würde eingeschränkt - ob zu Recht oder zu Unrecht, müssen wir heute nicht beantworten, ein gewichtiges Argument war es. Wir stellen fest, dass in der Vergangenheit jeweils die Wahlfreiheit ein gewichtiges Argument für oder gegen eine Vorlage war. Das Gleiche gilt auch für die früher verworfenen Vorlagen über Einheitskassen. Die Stimmberechtigten wollen keinen Einheitsbrei, sondern eine Auswahlmöglichkeit.
Ich meine, die Wahlfreiheit ist für die Stimmberechtigten offensichtlich ein gewichtiges Kriterium, um einer Vorlage zuzustimmen. Wahlfreiheit bedeutet letztlich mehr Markt, mehr Markt im Gesundheitswesen. Diese Forderung erfüllt diese Vorlage bestimmt nicht - im Gegenteil, sie ist ein weiterer Eingriff in den Gesundheitsmarkt.
Wer den Blick etwas über den Tellerrand hinaus richtet, muss sich folgende Überlegungen machen: Es gibt volkswirtschaftliche Bereiche, in denen die Schweiz Zeit verliert oder zumindest unter Druck steht; die Finanzbranche gehört dazu. Es gibt andere Segmente, in denen die Schweiz durchaus erfolgreich ist, beispielsweise das Gesundheitswesen, mindestens was die Qualität, die flächendeckende Versorgung und den niederschwelligen Zugang angeht, vielleicht etwas weniger, was die Kosten betrifft. Wer Markt fordert, sollte aufhören, krampfhaft zu versuchen, das Angebot zu regeln. Das beginnt beim Numerus clausus für das Medizinstudium und endet bei den Zulassungsbeschränkungen für die Ärzte. Mir scheint, die Schweiz sollte im Gesundheitsbereich sogar eine Offensive einleiten, um die in der Finanzbranche zu verzeichnenden Verluste zu kompensieren.
Ohne Zulassungsstopp wird es uns jedenfalls eher gelingen, den dringend erforderlichen Bedarf an Hausärzten zu decken. Ohne Zulassungsstopp wird es uns eher gelingen, den Anteil der Schweizer Ärztinnen und Ärzte zu erhöhen. Ohne Zulassungsstopp sind wir auch weniger versucht, das medizinische Know-how zu importieren, anstatt es selber zu produzieren. Wenn wir in der Landwirtschaftspolitik von "Ernährungssouveränität" sprechen, ist es für ein entwickeltes Land wie die Schweiz angezeigt, auch seine Gesundheitsversorgung zu einem möglichst hohen Anteil souverän zu gestalten.
Am Rande sei vermerkt, dass wir auch dazu beitragen müssen, dass medizinisches Personal nicht von anderen Staaten abgezogen wird. Am Schluss einer solchen Entwicklung fehlen die Ärzte und Ärztinnen nicht in unseren Nachbarstaaten Deutschland und Frankreich, sondern in Entwicklungsländern. Dies steht im Widerspruch zu den kürzlich erhöhten Finanzmitteln für die Entwicklungshilfe. Entwicklungshilfe heisst nicht nur Geld, sondern auch kohärentes Konsumverhalten und hier konkret eine Gesundheitspolitik, die zumindest nicht im Widerspruch zu unserer Entwicklungspolitik steht.
Auch das Argument des Föderalismus kann mich nicht überzeugen. Zwar sind die Kantone in ihrer Gesundheitspolitik autonom, aber auch sie dürfen in dieser Frage nicht in Konflikt mit der verfassungsmässigen Forderung der Gewerbefreiheit kommen. Es kommt dazu, dass die Zeiten vermutlich vorbei sind, in denen jeder Kanton sein eigenes gesundheitspolitisches Süppchen kochen durfte. Wir sehen dies in der Spitzenmedizin und der Spitalversorgung, die nicht an den Kantonsgrenzen haltmachen. Die Kantone tun gut daran, sich nicht mit der Illusion zu beruhigen, pro Praxis eine halbe Million Franken an Kosten zu sparen. Mehr Ärzte führen auch zu mehr Wettbewerb. Dies wirkt sich am Schluss des Tages ebenso stark auf die Kosten bzw. das Angebot aus.
Die Schweiz hat zudem eine Chance, die Kosten im Gesundheitsbereich auf mehrere Schultern zu verteilen. Bereits heute wird das Gesundheitsangebot in der Schweiz dank guter Qualität auch von Ausländerinnen und Ausländern in Anspruch genommen. In diesem Bereich kämpfen wir nicht mit grauen Listen der OECD, und wir müssen auch kein Bankgeheimnis rechtfertigen.
Ich habe von einem Paradigmenwechsel gesprochen. Wenn wir auch im Gesundheitswesen an die Kräfte des Marktes glauben, dürfen wir uns nicht mit dieser Massnahme erneut [PAGE 132] auf drei Jahre hinaus blockieren. Ich bin deshalb für Eintreten und Rückweisung im Sinne der Kommissionsmehrheit.