Gutzwiller Felix · Ständerat · 2013-03-12
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-12
Wortprotokoll
Die Tonlage der bisherigen Debatte hat es wohl klargemacht: Viele Vorrednerinnen und Vorredner wollen eine definitive Lösung; nach dreimaliger Verlängerung wollen sie nun endlich in ein stabiles Fahrwasser kommen und nicht mehr auf der Dringlichkeitsschiene fahren. Ich erinnere beim Thema Notrecht ganz kurz daran, dass das Bundesgericht damals den Zulassungsstopp nur unter der Bedingung der begrenzten Zeitdauer der Massnahme als gerechtfertigt bezeichnet hat. Typischerweise hat man das zehn Jahre später vergessen. Typischerweise - das ist schon ein erster Grund, aus dem die Vorlage zurückgewiesen werden sollte - erwähnt die Botschaft diese Problematik nicht einmal. Dabei ist es eine klare verfassungsrechtliche Thematik, die berücksichtigt werden sollte. Ein zehnjähriges Provisorium ist nun einmal kein Notrecht mehr. Die jungen Ärzte und Ärztinnen hatten berechtigtes Vertrauen, dass diese Notmassnahme wieder abgeschafft würde. Wenn Sie sie ein viertes Mal verlängern, ohne dass etwas Neues entsteht, missachten Sie dieses Vertrauen. Abgesehen davon wäre es vermutlich auch gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht richtig. Die ursprüngliche Aussage war klar: Nur unter dem Aspekt der begrenzten Zeitdauer ist diese Massnahme verfassungskonform. Das zum Notrecht.
In Ergänzung des schon Gesagten möchte ich noch folgende Punkte vorbringen, die in der Tat dafür sprechen, dass wir dem Bundesrat jetzt den Auftrag geben, eine definitive Lösung vorzulegen:
Da sind einmal die Unklarheiten in der jetzigen Vorlage, die teilweise auch aus dem anderen Rat kommen. Das Stichwort "Personenfreizügigkeit" ist schon gefallen. Ich möchte das aber vertieft hören. In zwei, drei Wochen wird der Bundesrat über die Ventilklausel entscheiden, und wir sollten sicher sein, dass wir hier der Ventilklauselproblematik nicht noch ein zusätzliches Paketchen aufladen. Nach meiner Lesart ist es klar: Wenn im neuen Artikel des Nationalrates davon die Rede ist, dass die "Leistungserbringer hinreichende Kenntnisse der schweizerischen Sozialversicherung in entsprechenden Einrichtungen nachweisen müssen", dann ist dies zumindest eine indirekte Diskriminierung, gemäss Personenfreizügigkeit. Eine Bestimmung, die ganz klar auf nur in der Schweiz zugelassene Einrichtungen verweist, ist, jedenfalls nach bisheriger Lesart des Bundesamtes für Justiz, eine unzulässige indirekte Diskriminierung der Ärzte aus dem EU-Raum. Nur schon diese Problematik verdient es, sehr genau studiert zu werden.
Ich glaube, dass in einer zukünftigen Botschaft mit einer zukünftigen Lösung weitere Themen zu diskutieren wären. Es gibt nämlich verschiedene Modelle. Erstens einmal müsste man mit den zusätzlichen Unklarheiten aufräumen, welche der Beschluss des Nationalrates mit sich bringt. Ich verweise auf Themen, die hier überhaupt noch nicht behandelt wurden, die aber zeigen, dass wir das in dieser Phase gar nicht im Rat behandeln können.
Nicht erwähnt wurde bisher etwa Artikel 55a Absatz 2 Buchstabe b, der laut Nationalrat - Sie sehen das auf der Fahne - ohne Gegenwert gestrichen werden soll. Dort ist von praktischen Ärzten und praktischen Ärztinnen die Rede, die keinen anderen Weiterbildungstitel haben. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: Sehr viele gutqualifizierte deutsche Ärzte und Ärztinnen, die eine Ausbildung in Allgemeinmedizin oder in innerer Medizin abgeschlossen haben, werden hier wegen formalistischer Klassifizierungskriterien des Bundesamtes für Gesundheit als praktische Ärzte und praktische Ärztinnen apostrophiert. Sie werden in der Schweiz so eingeteilt und wären hier nun nicht mehr eingeschlossen, wenn dieser Buchstabe nach dem Beschluss des Nationalrates gestrichen würde.
Je nach Lesart betreiben Sie da entweder Heimatschutz, oder Sie tun genau das Gegenteil dessen, was alle wollen: die Grundversorgung stärken. Diese deutschen Hausärzte sind in der Grundversorgung tätig. Hier gibt es also Unklarheiten und Unstimmigkeiten, die wirklich beseitigt werden müssen.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, aus welchen Wegen denn die definitive Lösung, die zu finden wir dem Bundesrat anheimstellen wollen, bestehen müsse. Da gibt es verschiedene Überlegungen. Einmal gibt es, das wurde erwähnt, Taxpunktmodelle. Solche Modelle bestehen heute. Herr Professor Slembeck von der Universität St. Gallen etwa hat detaillierte Vorstellungen von den Möglichkeiten, mit differenzierten Taxpunktmodellen zu agieren - selbstverständlich regional, d. h. hohe Dichte gleich niedriger Taxpunktwert, selbstverständlich nach Spezialitäten, d. h. viele Spezialisten gleich niedriger Taxpunktwert. Mir ist schon klar, dass der Bundesrat eine subsidiäre Funktion hat, aber er hat auch Führungsmacht, er könnte die Leute an einen Tisch bringen und auf dem Weg eines differenzierten Taxpunktmodelles relativ zügig vorwärtskommen. Da gibt es sehr klare und detaillierte Vorstellungen.
Er könnte, auch das wurde erwähnt, da und dort eine Lockerung vornehmen. Ich verstehe ja unsere Genfer, Basler und Tessiner Freunde; aber ich verstehe nicht, weshalb man nicht endlich sieht, wo das Problem liegt. Woran liegt es denn, wenn 70 französische Psychiater als "frontaliers" nach Genf kommen? Es liegt daran - Sie wissen das, ich habe es schon oft gesagt -, dass in diesem Land als [PAGE 135] einzigem Land ein Junktim besteht, ein Junktim zwischen hygienepolizeilicher, seuchenpolizeilicher Niederlassung und Abrechnungsfähigkeit beim Sozialversicherungssystem. Die Lösung ist ganz einfach: Trennen Sie dieses Junktim, trennen Sie es zumindest temporär, Herr Bundesrat; auch das könnte man. Man kann ohne Probleme sagen, neue Psychiater aus Frankreich in Genf seien höchst willkommen. Wenn Sie die Niederlassungsfreiheit, Wirtschaftsfreiheit etwas auftun wollen, wenn Menschen ihr Geld dorthin tragen wollen, statt sonst etwas damit zu tun, sind sie höchst willkommen, aber sie können nicht vom ersten Tag an zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen. Man muss endlich realisieren, dass das zehnjährige Klagen über das Problem uns nicht davon enthebt, die Frage anzugehen, die dahintersteht. Entkoppeln Sie in diesem überfälligen System endlich die Niederlassung und die Abrechnungsberechtigung in der Grundversicherung. Wenn Sie das entkoppeln, haben Sie ein Modell, das hier sehr schnell die Lösung bringt.
Ich sage das nur, um aufzuzeigen, Herr Bundesrat, dass es durchaus viele gute Ideen gibt, die eben in die definitive Lösung Eingang finden könnten, und dass wir diese definitive Lösung den jungen Ärztinnen und Ärzten absolut schulden, die seit zehn Jahren darauf warten, vertröstet werden, versprochen bekommen haben, dass dieser Ärztestopp aufhört.
Ich bitte Sie, ihn zu stoppen und eine definitive Lösung zu suchen. Wir haben skizziert, in welche Richtung die Instrumente entwickelt werden könnten.