Germann Hannes · Ständerat · 2013-03-12
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-12
Wortprotokoll
Obwohl Mehrheit und Minderheit scheinbar klar aufgeteilt sind, werde ich mich der Minderheit, also dem Nationalrat, anschliessen. Sie mögen darüber staunen. Ich bin sonst immer dafür zu haben, wenn es um Sanierungen von Systemen geht, wenn es um bessere Lösungen geht. Ich bin auch mit Kollege Kuprecht absolut einig, was die Integrations- und Reintegrationsbemühungen anbelangt. Sie sind wirklich absolut notwendig. Aber der Teil des Systems, der in den Artikeln 28a ff. vorgeschlagen wird, überzeugt mich nicht.
Es ist bereits angetönt worden: Betroffen sind die Rentenbeziehenden mit einem Invaliditätsgrad von 60 bis 79 Prozent. Eine ganze Rente gäbe es künftig erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 anstatt, wie heute, 70 Prozent. Damit schaffen Sie zwei Kategorien, und das ist ohnehin störend; das ist in der Diskussion vielleicht etwas zu kurz gekommen. Gerade die Kategorie der Behinderten mit hohem Behinderungsgrad hat es schwer, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. Im Nationalrat hat Herr Christian Lohr mit einem Antrag verlangt, dass die heutige Lösung - eine ganze Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent - beibehalten wird. Dieser Antrag ist angenommen worden - zugegebenermassen knapp, mit 95 zu 87 Stimmen. Sie wollen nun aber bei 80 Prozent bleiben.
Ich mache noch auf ein Faktum aufmerksam. Invaliditätsgrad zwischen 70 und 79 Prozent, das bedeutet: Es wären 15 Prozent der Invaliden betroffen. 1415 Franken beträgt die durchschnittliche IV-Rente in der Schweiz; das war der Stand Dezember 2011. Und 40 Prozent - 40 Prozent! - der IV-Rentenbeziehenden sind bereits heute auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Gerade mal 47 Prozent der IV-Rentenbeziehenden beziehen eine BVG-Rente.
Wenn nun also im Zuge der Einführung eines neuen Rentensystems bei den Schwer- und Schwerstbehinderten die Rente gekürzt wird - um bis zu 30 Prozent, Kollegin Bruderer hat es jetzt auch noch einmal betont -, dann wird der Anteil der Rentenbeziehenden mit Ergänzungsleistungen weiter zunehmen. Das von der Mehrheit Ihrer Kommission jetzt favorisierte Rentensystem trifft diejenigen frontal, die auf dem Arbeitsmarkt die schlechtesten Chancen haben.
Was mich an dieser Erhöhung der Grenze für die Vollrente von 70 auf 80 Prozent Invaliditätsgrad aber am allermeisten stört, das sind die Kostenverschiebungen. Herr Schwaller hat mich angesprochen, ich bin Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes. Dieser prüft die Vorlagen jeweils nicht nur in materieller Hinsicht, sondern vielmehr eben auch mit Blick auf die Finanzströme. Wir können auf Bundesebene schon mehr Millionen pro Jahr sparen. Aber was passiert dann? Sie schieben diese Leute einfach in den Bereich der Ergänzungsleistungen oder der Sozialhilfe ab. Ich meine, wenn jemand auf eine IV-Rente angewiesen ist, dann ist er gestraft genug damit; da soll nicht auch noch der Gang aufs Sozialamt folgen. Wir sollten das in Grenzen halten. Es droht etwas Ähnliches wie bei der Pflegefinanzierung. Wiederum ist es gut gemeint, aber es führt letzten Endes zu Kostenverschiebungen von der einen föderativen Ebene zur anderen. Am Schluss ist es für uns ein [PAGE 119] Nullsummenspiel, gewonnen haben wir nichts. Die grossen Verlierer sind aber die Behinderten.
Darum bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen.