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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2013-04-15

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-15

Wortprotokoll

Eltern sollen frei entscheiden können, ob sie ihre Kinder selber betreuen wollen oder ob sie sie fremdbetreuen lassen wollen. Keine Form der Kinderbetreuung soll bevorzugt werden. Wir haben heute Familien, bei denen ein Elternteil, meist der Vater, voll arbeitet, [PAGE 552] während der andere Elternteil, meist die Mutter, zu 100 Prozent die Kinder betreut. Dann gibt es Familien, bei denen beide Elternteile Teilzeit arbeiten und sich die Kinderbetreuung aufteilen. Und es gibt die Familien, bei denen beide zu einem grossen Teil berufstätig sind und die Kinder zeitweise fremdbetreut werden.

Laut Initianten werden die beiden ersten Kategorien benachteiligt, weil sie auf ein höheres Einkommen verzichten, um ihre Kinder selber betreuen zu können. Sie benötigen keine Kita-Plätze, profitieren somit auch nicht von der Anschubfinanzierung des Bundes und können keinen Fremdbetreuungsabzug geltend machen. Wenn sie eine Putzhilfe anstellen, um mehr freie Zeit für ihre Kinder zu haben, können sie das auch nicht abziehen.

Im Gegensatz dazu haben die Berufstätigen mit Fremdbetreuung der Kinder ein höheres Einkommen. Sie bringen dem Staat dadurch mehr Steuern ein. Das Geld, das sie für die Kinderbetreuung einsetzen, steht ihnen sonst nicht zur Verfügung, und aus diesem Grund gibt es heute den Fremdbetreuungsabzug. Die Initiative will nun, dass alle Eltern Kinderabzüge in der Höhe des Fremdbetreuungsabzuges machen können. Dies wäre wiederum für die andere Seite ungerecht.

Wie kommen wir aus diesem Dilemma heraus? Wenn der Staat über genügend Finanzen verfügen würde, wäre die Erhöhung des Kindergelds die fairste Lösung. Jeder könnte frei entscheiden, ob er das Geld in die familienexterne Kinderbetreuung investieren oder auf zusätzliche Einkommen verzichten und die Kinder selber betreuen möchte. Leider ist das noch Wunschdenken.

Ich schlage deshalb mit meinem Rückweisungsantrag vor, dass ein Modell ausgearbeitet wird, bei welchem die Kinderabzüge für alle erhöht werden. Wenn die Betreuungskosten nachweislich höher sind als dieser Abzug, sollen diese bis zu einem definierten Maximum - heute sind es 10 000 Franken - abziehbar sein. Ein spezieller Fremdbetreuungsabzug würde nicht mehr namentlich erwähnt. Mein Rückweisungsantrag zielt also auf einen Mittelweg zwischen der totalen Gleichbehandlung, wie sie die Initiative will, und der heutigen Situation, die als klare Bevorzugung von Eltern mit Fremdbetreuung der Kinder empfunden wird. Der Bundesrat soll die Situation korrigieren und dabei über einen gewissen Spielraum verfügen, den ihm die Initiative im Fall einer Annahme nicht einräumt.

Ich bitte Sie, meinem Antrag auf Rückweisung des Entwurfes und auf Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages zuzustimmen.